Die Bundesregierung versucht mit verschiedenen Instrumenten, die Unternehmen in der Zeit der Pandemie zu unterstützen und möglichst viele Entlassungen und Insolvenzen zu verhindern. Eine der Maßnahmen ist die befristete Absenkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020:
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