Die Situation haben schon viele Bauherren erlebt: Bereits während der Bauphase kristallisieren sich erhebliche Baumängel heraus, die auch am Ende der Bauphase nicht behoben sind. Der Bauunternehmer bestreitet aber, dass überhaupt ein Mangel vorliegt oder behauptet, dass er diesen nicht zu vertreten habe. Er bezieht sich auf den Architekten und führt zu seiner eigenen Entlastung an, dass er das Haus entsprechend den Planungsunterlagen des Architekten errichtet hat. Der Architekt wiederum bestreitet das Vorliegen eines Planungsfehlers.
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