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Neues Gesetz bringt Änderungen: Diese Nachrüst- und Betriebspflichten gelten für Bestandsimmobilien

Nicht nur für neue Gebäude gelten energetische Vorgaben, auch Eigentümer von Bestandsbauten sollten sich mit den für sie geltenden Nachrüst- und Betriebsverpflichtungen vertraut machen. Bislang fanden sich die maßgeblichen Vorgaben im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV). Mit Wirkung zum 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, das diese bündelt. Das GEG dient nicht nur der Vereinfachung und Übersichtlichkeit, sondern setzt auch EU-Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Außerdem werden die Anforderungen an Niedrigstenergiehäuser in das Gesetz integriert.

Der Gesetzgeber hat sich zwar mit größeren Neuerungen zurückgehalten, aber Eigentümer von Bestandsgebäuden sollten die aktuellen Änderungen kennen.

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