Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Nutzungsuntersagung und Beseitigungsanordnung (Abbruchsanordnung)

Mit diesen regressiven Maßnahmen kann eine Baubehörde gegen baurechtliche Verstöße eines Bauherrn vorgehen. Beide Maßnahmen sind in den Landesbauordnungen geregelt und damit nicht bundesweit identisch formuliert.

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