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Bereitstellungszinsen: Warum sie anfallen und wie sie reduziert werden können

Bereitstellungszinsen gehören zu denjenigen Kosten, über die sich viele Bauherren am meisten ärgern: Sie werden von den Kreditinstituten erhoben, wenn ein Darlehen nicht (ganz oder teilweise) abgerufen wird. Diese besonderen Zinsen werden verlangt, weil der Bank für den Zeitraum von der Darlehenszusage bis zum Abruf der Kreditsumme die vereinbarten Darlehenszinsen entgehen. So wird nicht nur verfahren, wenn der Kreditbetrag zunächst komplett unangetastet bleibt, sondern auch dann, wenn er nach und nach abgerufen wird wie es z. B. bei Bauprojekten mit einem Bauträger üblich ist.

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