Es kann etliche Gründe geben, aus denen sich ein Handwerksbetrieb veranlasst sieht, auf Mängel hinzuweisen: Das Spektrum reicht von Bedenken hinsichtlich der Güte der an die Baustelle gelieferten Materialien, der Arbeiten anderer an der Baustelle beteiligten Handwerksunternehmen bis hin zu Kundenwünschen, die aus rechtlichen oder bautechnischen Gründen nicht durchführbar sind. Ein Auftragnehmer hat jedoch die Pflicht, seinem Auftraggeber ein mangelfreies Werk wie z. B. ein Eigenheim zu erstellen. Wenn das unter den Voraussetzungen, die er antrifft oder die sich während der Bauphase ergeben, nicht möglich ist, muss er seine Bedenken dem vom Auftraggeber beauftragten Bauleiter schriftlich mitteilen.
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