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„Urbane Gebiete“ - Neuer Begriff nach Baugesetznovelle sorgt für Flexibilität

Am 9. März 2017 hat der Bundestag eine Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB) verabschiedet, die es den Kommunen deutlich erleichtern soll, mehr Bauplätze für Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nach Angaben der Bundesregierung wäre jedes Jahr der Neubau von 350.000 bis 400.000 Wohnungen nötig, um den wachsenden Bedarf zu decken. Die Schaffung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) soll künftig insbesondere in den Innenstädten für eine Entspannung der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum sorgen. Es sollen sich Innenstadtquartiere herausbilden, in denen alles auf kurzen Wegen zu erreichen ist: Gastronomie, Büros und Wohnungen können sich in einem Gebäude befinden, was die Innenstädte lebendiger machen soll. Die Initiative für die neue Baugebietskategorie ging von den Großstädten aus.

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Das Bundesverwaltungsgericht zur Nutzung einer Dauerwohnung als Ferienwohnung

Nahezu alle deutschen Inseln beklagen das gleiche Problem: Sie sind bei Touristen so beliebt, dass immer mehr Investoren und Immobilienbesitzer von den Urlaubern profitieren wollen und Häuser und Wohnungen nicht mehr als Dauer- sondern als Ferienmietobjekte anbieten. Die Folge: Der Wohnraum wird immer knapper und die Mieten steigen. Auch die Klägerin hatte vor, eine Wohnung auf Sylt, die sich in einem Haus mit zwei Wohnungen befindet, als Ferienobjekt zu vermieten. Hierzu ist eine Nutzungsänderung im Bebauungsplan nötig. Dieser legte hier ein sog. Sondergebiet mit der Kennzeichnung „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ fest. Danach muss in jedem Wohngebäude mindestens eine Wohnung für eine dauerhafte Wohnnutzung zur Verfügung stehen.

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