Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.

Bei Baumängeln können Zahlungen einbehalten werden

Zu den größten Risiken von privaten Bauherren bei einem Neubau oder der Sanierung eines Eigenheims gehören Baumängel. Beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern kommt es nach einer Langzeitstudie des BSB Bauherren-Schutzbund e.V. besonders häufig in den Bereichen Estrich, Luftdichtheitsebene, Hausfassade, Schallbrücken, Wärmedämm-Verbundsystem, Fußbodenheizung, Legionellen in Wasserleitungen sowie bei der Abdichtung von Kellern, Sockeln oder Bädern zu Baumängeln.

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Mängelfeststellung vor der Abnahme – so können Auftraggeber ihre Rechte geltend machen

Wenn Auftraggeber bereits vor der Abnahme einen Mangel an Bauwerken feststellen, hängt die weitere Vorgehensweise davon ab, ob der Bauvertrag auf der Basis des BGB oder der VOB/B geschlossen wurde. Für Auftraggeber ist es günstiger, Mängel bereits vor der Abnahme anzusprechen, als damit bis nach dem Abnahmetermin zu warten: Bis zum Zeitpunkt der Abnahme liegt die Beweislast für die mangelfreie Leistungserbringung bei Auftragnehmer, nach der Abnahme dreht sie sich um.

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Wärmebrücken: was dahinter steckt und wie sie sich auswirken

Wärmebrücken – die fälschlicherweise auch oft als Kältebrücken bezeichnet werden – sind diejenigen Bereiche innerhalb der thermischen Gebäudehülle, die aufgrund der Bauteilgeometrie, wegen eines Materialwechsels in derselben Bauteilebene oder aufgrund von konstruktiven Erfordernissen während der Heizperiode erhöhte Abflüsse von Heizwärme aufweisen.
Diesen Effekt bezeichnet man auch als Transmissionswärmeverlust. Hierdurch erhöht sich der Heizenergieverbrauch. In den kalten Wintermonaten kühlen Oberflächen dann so stark aus, dass sich auf ihnen Tauwasser niederschlägt. Auf den feuchten Bauteilen setzen sich Staubpartikel ab, die dann zusammen mit Tapeten, Kleister und Wandfarbe eine ideale Grundlage für die Bildung von Schimmelpilz sind. Von diesem Schimmelpilz geht eine Gesundheitsgefahr für die Hausbewohner aus.

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Schadensersatzansprüche am Bau – Entstehung und Durchsetzung

Beim Bau von Eigenheimen klappt nur selten alles reibungslos. Der Bauherren-Schutzbund e. V. stellte in einer 2019 veröffentlichten Studie fest, dass pro Ein- oder Zweifamilienhaus mit durchschnittlich 20 Baumängeln gerechnet werden muss. Im Zuge der Bauabnahme kamen neun weitere hinzu. Die traurige „Hitliste“ führten Mängel am Innenputz oder Estrich, eine fehlerhafte Abdichtung der Gebäudehülle im erdberührenden Bereich sowie Risse in der Fassade oder im Wärmedämmverbundsystem an. Viele Baumängel sind jedoch nicht auf den ersten Blick zu erkennen und machen sich erst nach etlichen Jahren durch Bauschäden bemerkbar. Bauherren haben allerdings während der Gewährleistungsfrist einen Anspruch auf Schadensersatz, Mängelbeseitigung oder Minderung. Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, die je nach Art des Bauvertrags zwischen zwei und fünf Jahren beträgt.

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Probleme mit dem Bauträger? Das sind die Rechte des Erwerbers:

Bevor überlegt werden kann, wie ein Kunde eines Bauträgers sich bei einem Problem wehren kann, muss das Problem selbst rechtlich eingeordnet werden: Durch die Kombination eines werkvertraglichen mit einem kaufrechtlichen Teil fällt es entweder in den Bereich der §§ 433 BGB  (Kaufvertrag) oder § 634 BGB (Werkvertrag).

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Wann ist der richtige Zeitpunkt zur Mängelfeststellung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über einen Fall entschieden, bei dem nur auf den ersten Blick alles eindeutig zu sein schien: Ein Neubau wurde ordnungsgemäß abgenommen, doch schon kurze Zeit später gab es Probleme mit den gefliesten Flächen.

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