Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

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Baugenehmigung, die behördliche Erlaubnis für den Neubau, Anbau, Umbau oder Abbruch

Eine Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der eine begünstigende Wirkung für den antragstellenden Bauherrn, jedoch eine Belastung für dessen Nachbarn enthält. Dabei kann die hierfür zuständige Behörde ihre Entscheidung nicht nach Gutdünken treffen, sondern muss das Anrecht des Antragstellers auf die Baugenehmigung einbeziehen, wenn die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt worden sind. Dabei spricht man von einer gebundenen Entscheidung. Diese Vorgehensweise fußt auf dem Art.14 Abs. 1 GG, wonach jeder Bürger sein Eigentum unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsnormen nutzen darf.

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Wofür dürfen Behörden Geld verlangen?

Die Mehrheit der Bürger zahlt Steuern, die für zahlreiche Dinge, die der Staat erledigt, verwendet werden. Aber es gibt behördliche Leistungen, für die zusätzlich eine Gebühr gezahlt werden muss, häufig sogar mehrere tausend Euro. Das gilt auch dann, wenn Privatleute ein Eigenheim bauen wollen. Oft werden sie dann auch zum ersten Mal mit bis dahin unbekannten Begriffen konfrontiert. 

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