Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 640 die Abnahme, aber die Erstellung eines Abnahmeprotokolls ist dort auch nach der seit dem 1. Januar 2018 gültigen Reform des Bauvertragsrechts nicht vorgeschrieben. Trotzdem wird es von Baufachleuten immer wieder empfohlen. Warum?
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