Für einzelne Maßnahmen, um die Energieeffizienz eines Gebäudes zu erhöhen, gibt es einen Zuschuss vom BAFA. Die förderfähigen Kosten für einzelne Maßnahmen betragen maximal 60.000,00 €. Die Einzelmaßnahmen werden mit unterschiedlichen Prozentsätzen gefördert.
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Auf die Baubranche kommen 2018 etliche rechtliche Änderungen zu, die sich entweder gleich zu Beginn oder erst im Laufe des Jahres auswirken. Dazu gehören auch Vorschriften, die sich erst auf den zweiten Blick als wichtig herausstellen und die viele Betriebe möglicherweise „nicht auf dem Schirm“ haben.
Mit Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) sind die Förderungen des BAFA und der KfW nunmehr in der BAFA-Förderung von Einzelmaßnahmen(BEG EM) zusammengefasst worden.