Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer, die Wert auf Privatsphäre und Sichtschutz legen, stehen vor der Entscheidung, wie sie ihre Grundstücksgrenzen – oder auch nur bestimmte Teile des Außenbereichs – optimal schützen und markieren. Die Abgrenzung des Grundstücks nach außen wird als Einfriedung bezeichnet und ist in der Ausgestaltung vor allem durch den Bebauungsplan der Gemeinde beschränkt. Dieser kann zum Beispiel festlegen, dass eine Einfriedung die Verwendung bestimmter Materialien ausschließt oder eine bestimmte Höhe haben muss.
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