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Polystyrol – eine Geschichte mit einem Schrecken ohne Ende?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV), seit 1. Oktober 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, schreibt sowohl für Neubauten als auch für sanierte Bestandsgebäude bestimmte Höchstwerte des Energie- und Wärmebedarfs vor. Da es das Ziel der Bundesregierung ist, bis 2050 einen praktisch klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, werden die Anforderungen immer wieder durch Novellierungen der EnEV verschärft. Um die gesteckten Ziele zu erreichen, haben Bauherren und Hauseigentümer grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: Sie können in erneuerbare Energien investieren, ihre veraltete Heizungsanlage austauschen, Außentüren und/oder Fenster auswechseln oder den Keller, das Dachgeschoss und die Fassade dämmen.
Genau um diesen letzten Punkt, die Fassadendämmung, soll es hier gehen. Da sich aus Kostengründen die große Mehrheit der Bauherren und Sanierer für ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) aus Polystyrol entscheidet, wird sich dieser Artikel nur mit diesem Werkstoff beschäftigen.
Polystyrol - heute in aller Munde, morgen an allen Häusern?
Polystyrol, das besser unter dem Markennamen Styropor® bekannt ist, ist hinsichtlich seiner Verkaufszahlen der Spitzenreiter unter den Materialien für Wärmedämmverbundsysteme: Auf diesen Werkstoff entfällt ein Marktanteil von mehr als 80 %.
Und es gibt noch mehr Superlative: In den letzten 40 Jahren wurden in Deutschland 1 Milliarde m² Polystyrol verbaut, in der gegenwärtigen Phase des Dämm-Booms verkauft die Branche davon 40 Millionen m² pro Jahr. Die Hersteller sprechen in ihren Werbebroschüren von Energieeinsparungen zwischen 30 % und 40 %, vor einigen Jahren war beim Dachverband sogar von 70 % die Rede.
Auf den ersten Blick erscheint deren Argumentation für eine Dämmung mit Polystyrol schlüssig: So, wie sich der Mensch im Winter einen warmen Mantel anzieht, um möglichst wenig Körperwärme zu verlieren, wird dem Haus mit der Polystyrol-Dämmung ebenfalls ein schützender Mantel umgelegt, der das Entweichen der kostbaren Heizwärme im Inneren des Hauses verhindern soll. Solche plakativen Argumente leuchten sofort ein und werden häufig vom Verbraucher nicht mehr hinterfragt.
Doch es gibt auch kritische Stimmen, die sich mit dem Sinn und Unsinn von Polystyrol-Fassadendämmungen anhand von Fakten auseinandergesetzt haben. Zu ihnen gehört Prof. Fehrenberg von der Hochschule Hildesheim, der folgende Rechnung aufmacht: Ausgehend von einem hoch angesetzten Verlust der Heizwärme von 25 % durch die ungedämmten Bauteile eines Gebäudes würde eine Fassadendämmung in der üblichen Stärke diesen Verlust halbieren - das wären dann nur 12,5 %, also sehr weit entfernt von den Einsparungen, die die Industrie ihren Kunden verspricht. Er bezeichnet eine Amortisationsdauer von 35 Jahren für möglich, hält aber in vielen Fällen einen Zeitraum von 50 Jahren für realistisch. Prof. Fehrenberg legt hier auch seine eigenen Beobachtungen über eine Dauer von zehn Jahren in die Waagschale: Danach wurde bei nachträglich gedämmten größeren Wohngebäuden eine Energieeinsparung von etwa 7 % erreicht. Unter diesen Voraussetzungen fällt eine Kosten-Nutzen-Rechnung denkbar schlecht aus.
Zu diesem Ergebnis kam auch 2011 die ARD: Das von ihr beauftragte unabhängige Portal „CO2 online“ ermittelte bei 20.000 untersuchten Ein- und Zweifamilienhäusern für eine Fassadendämmung durchschnittliche Kosten von 17.000 EUR. Die dadurch erzielten Einsparungen blieben mit 15 % weit hinter den Erwartungen zurück: Unter diesen Voraussetzungen amortisiert sich eine solche Maßnahme erst nach 30 Jahren. Kein Geldinstitut bietet seinen Kunden eine Anlageform mit einer derart langen Laufzeit an.
Welche Überraschungen hält Polystyrol noch bereit
Schäden durch Tiere
Manche mögen es amüsant finden, Hauseigentümer eher nicht: In etwas höheren Gebäuden, die mit Polystyrol gedämmt wurden, fühlen sich auch Spechte, Stare oder Spatzen wohl und hacken Nistlöcher in den Putz. Die so entstandenen Schäden können nur von speziellen Fachfirmen repariert werden. Die häufige Verwendung von Polystyrol für Fassadendämmungen hat so einen neuen Berufszweig ins Leben gerufen. Die Reparaturkosten betragen pro Einsatz je nach Aufwand zwischen 150 und 700 €. Die Wohngebäudeversicherung kommt hierfür nicht auf, da Schäden dieser Art für sie zum normalen Lebensrisiko gehören.
Brandgefahren
In den letzten Jahren wurden immer wieder die Brandgefahren durch Polystyrol diskutiert. Branchenvertreter halten sich an die deutsche Deklaration und bezeichnen Polystyrol als schwer entflammbar. Doch sowohl teilweise gravierende Brände, bei denen das Feuer die Dämmhaut zum Schmelzen brachte und sich bei enorm hohen Temperaturen ein dichter schwarzer Rauch und abtropfendes Dämmmaterial entwickelte, als auch Tests in Prüflaboren sprechen eine andere Sprache.
Im Rauch befinden sich außerdem giftige Brandgase wie Furane und Dioxine. Ihre Entstehung ist auf die Beimengung des Flammschutzmittels HBCD zurückzuführen, das sogar das Umweltbundesamt für so schädlich hält, dass es die Verwendung anderer Dämmstoffe empfiehlt, so lange für diese Chemikalie kein besserer Ersatz gefunden worden ist. Den Vereinten Nationen ist dieses Gift ebenfalls ein Dorn im Auge: Es wurde von ihnen weltweit geächtet, weil es sich in der Natur und im menschlichen Organismus anreichert und mit einer Schädigung der Fortpflanzungsfähigkeit in Verbindung gebracht wird. Auch den Bauministern der Länder sowie dem Bundesbauminister wurden die Probleme so oft vorgetragen, dass sie sich dieses Themas während ihrer Bauministerkonferenz im September 2012 annahmen. Vorab hatte der Dachverband in einer Stellungnahme seine Position dargelegt und erklärt, dass an den bestehenden Vorgaben hinsichtlich des Brandschutzes nichts geändert werden müsse. Am Ende der Konferenz hatten die Bauminister die Vorlage des Verbandes 1 : 1 übernommen, es blieb alles beim Alten.
Bei der Einstufung in eine Brandklasse kommen die deutschen Regelungen den Polystyrol-Herstellern entgegen: Würde der Dämmstoff anhand der entsprechenden EU-Norm klassifiziert werden, gälte er nicht mehr als „schwer entflammbar“, sondern würde nur noch den Status „entflammbar“ erreichen. Den Firmen ist es freigestellt, nach welcher dieser Normen sie Polystyrol prüfen. Es braucht hier nicht viel Fantasie, um sich ihre Entscheidung vorzustellen.
Für Gebäude mit einer Höhe ab 7 Metern ist vorgeschrieben, dass bei einem gedämmten Haus nach jeder zweiten Etage ein Brandriegel eingebaut werden muss. Dabei handelt es sich um einen Streifen aus Dämmstoff, der je nach Gebäudehöhe schwer entflammbar (z. B. EPS-Hartschaum nach DIN EN 13163 B1) oder nicht brennbar (z. B. Mineralwolle nach DIN EN 13162 A1 oder A2) sein muss. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Polystyrol bei einem Brand eine so große Hitze entwickelt, dass das Feuer diese Brandriegel, die seine Ausbreitung verhindern sollen, einfach überspringt und die gesamte Fassade flächig Feuer fängt. So scheiden Fenster oder Balkontüren als Fluchtwege aus.
Künftig soll es bei diesen Gebäuden je einen zusätzlichen Brandriegel im Sockelbereich und im obersten Geschoss geben. Es bleibt abzuwarten, ob diese Maßnahmen den erhofften Erfolg bringen werden.
Algen und Schimmel
Polystyrol-Fassaden haben sich den Ruf erarbeitet, binnen weniger Jahre eine Schicht aus Algen oder Schimmel zu entwickeln. Das schadet nicht nur der Ansehnlichkeit des Gebäudes, sondern bei geöffneten Fenstern auch der Gesundheit. Die Algen gehören einer Art an, die sonst eher auf Waldböden zu finden ist. Doch die Nord- oder Ostfassaden bieten ihnen ebenfalls einen angenehmen Lebensraum: Auf sie fällt kaum oder kein Sonnenlicht, sodass sie kühl und feucht sind. Sind die Algen erstmal da, siedeln sich automatisch auch Schimmelpilze an. Zwar ist nicht zwangsläufig jedes mit Polystyrol gedämmte Haus von diesem Problem betroffen, aber in 90 % der mit Algen befallenen Gebäude wurde dieser Dämmstoff verwendet. Eine solche Entwicklung wird insbesondere durch die Nähe zu Gewässern oder Wäldern, Sträuchern oder Bäumen in der Nähe der Fassade, einen nicht vorhandenen Spritzschutz am Sockel der Außenwände sowie einen fehlenden Dachüberstand befördert. Als Faustregel gilt: Je stärker die Dämmung, desto größer ist das Algenrisiko. Dieser Effekt wird durch die immer schärfere Energieeinsparverordnung noch verstärkt, deren Werte sich nur durch immer dickere Dämmplatten erreichen lassen. Aber auch eine sehr dünne Putzschicht fördert die Algenbildung, da sich dort viel Kondenswasser ansammeln kann.
Das Problem der Veralgung von verputzen Dämmfassaden hat die Industrie im Griff. Sie mischt den Farben und Putzen giftige Biozide bei, die zumindest für ein paar Jahre verhindern, dass gedämmte Fassaden unansehnlich werden. Doch diese Gifte sind wasserlöslich und werden durch Regen- und Tauwasser nach und nach an die Oberfläche gebracht und dann aus dem Material herausgeschwemmt. Untersuchungen zeigen, dass die Behandlung mit Bioziden den Algen- und Schimmelbefall für durchschnittlich fünf Jahre verhindert – dann ist die Gewährleistungsdauer gerade abgelaufen. Die Substanzen gelangen so ins Erdreich und von dort ins Grundwasser und in Kanäle, wo sie sich problemlos nachweisen lassen: Die hierfür verwendete Chemikalie wurde bis 2003 noch in der Landwirtschaft verwendet, dann aber verboten. Nur für die Beimengung in Fassadenputzen und –farben von gedämmten Häusern ist ihr Einsatz noch zulässig. Auf diesen Zusammenhang und das Fehlen von Untersuchungen ist auch das Bundesumweltministerium aufmerksam geworden: Es plant, die Verwendung von Bioziden in Farben und Putzen stärker zu dokumentieren.
Mit der Polystyrol-Fassadendämmung das Klima schonen?
Die Hersteller haben auf diese Frage vor einigen Jahren sinngemäß die Auskunft gegeben, dass dieser Dämmstoff doch im Prinzip nichts anderes sei als ganz viel Luft mit ein bisschen Material drumherum. Wenn man sich auf diese Sichtweise beschränkt, stimmt das sogar: 98 % einer Dämmplatte bestehen aus Luft. Aber der Zyklus vom Herstellungsprozess bis zur Entsorgung darf bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Fassadendämmung mir Polystyrol um eine ökologisch sinnvolle Maßnahme handelt, nicht unbeachtet bleiben. Unter den Dämmstoffen nimmt das am häufigsten verbaute expandierte Polystyrol (EPS) hier einen vorderen Platz ein: Für seine Herstellung werden pro Kilogramm Dämmstoff 95-105 Megajoule (MJ) oder 26,4-29,17 kWh sog. „graue Energie“ verbraucht. Damit ist diejenige Energiemenge gemeint, die für die Produktion, den Transport, die Lagerung, den Verkauf sowie die Entsorgung eines Produktes aufgewendet werden muss. Andere Dämmmaterialien erreichen hier deutlich bessere Werte: Für Steinwolle genügen 17 MJ/kg (= 4,7 kWh), für Naturmaterialien fallen sogar teilweise höchstens 15 kWh/kg (z. B. Hanf, Holzfaserdämmplatten, Kork) an.
Auch, dass für die Produktion von Polystyrol Erdöl benötigt wird, wirkt sich ungünstig auf die Ökobilanz aus. Immerhin 5 kg Erdöl sind nötig, um 1 kg Polystyrol herzustellen. Auch mit dem Recycling ist es meistens nicht weit her: Da sich die an den Dämmplatten haftenden Materialien sowie die eingesetzten Chemikalien nicht ohne Weiteres voneinander trennen lassen, landen heute so gut wie alle Polystyrol-Dämmplatten in der Verbrennungsanlage – wo das CO2 frei wird, das man mit einer Wärmedämmung einsparen wollte.
Auch Fassaden brauchen Pflege
Das Institut für Baustoffe (IFB) in Hannover hat sich die Mühe gemacht, die jährlichen Wartungs- und Instandsetzungskosten von verschiedenen Fassadentypen zu ermitteln. Während es für eine Außenwand mit einem Standardputz und Anstrich jährliche Durchschnittskosten von 7,08 € pro m2 errechnete, betrugen diese bei einer Außenwand, die mit einem Wärmedämmverbundsystem ausgestattet ist, 16,43 € pro qm2. Darüber hinaus empfiehlt das Bundesbauministerium in einem Merkblatt, die Oberfläche von gedämmten Fassaden regelmäßig auf Beschädigungen zu überprüfen: Risse oder gar Löcher schädigen durch den Feuchteeintritt die Fassade; bei mit Polystyrol gedämmten Außenwänden kommt außerdem noch eine erhöhte Brandgefahr hinzu.
Die Energieeinsparverordnung macht zwar Vorgaben, eine Kontrolle, inwieweit diese erfüllt werden, findet jedoch nicht statt. Gleiches gilt de facto für die Angaben, die die Hersteller über ihre Polystyrol-Dämmplatten machen.
Gibt es Alternativen?
Ja, die gibt es und auf hausbauberater.de/bauwissen/daemmstoffe finden Sie ausführliche Informationen dazu.
Hier haben wird die Alternativen in aller Kürze zusammengefasst:
Die einfachste Methode ist die Rückkehr zum monolithischen Bauen, also Mauern aus einem Stück, die aus Stein und Mörtel gefertigt werden. Mit modernen Dämmsteinen aus Porenbeton können Häuser einschalig und ohne weitere Wärmedämmung gebaut werden. Da sie im Gegensatz zu Polystyrol-Dämmungen nicht hohl klingen, sind sie unattraktiv für Spechte und andere Vögel. Ein weiterer Vorteil ist ihre sehr geringe Anfälligkeit für Algen und Schimmel. Deshalb ist die Beimischung von Bioziden in den Putz und die Farben nicht nötig.
Wenn es darum geht, dass ein Haus sein „Gesicht“ behalten soll, werden oft Wärmedämmputze verwendet. Sie kommen vor allem bei denkmalgeschützten Gebäuden zum Einsatz, um deren Wärmedämmfähigkeit zu verbessern.
Fassaden können auch mit Naturmaterialien wie z. B. Hanf oder Jute gedämmt werden. Sie sind teurer als eine Polystyrol-Dämmung und sollten nur von ausgewiesenen Fachfirmen eingebaut werden.
Prognos zweifelt Wirtschaftlichkeit von Wärmedämmung an
Das renommierte Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos AG nahm der Branche 2013 mit den Ergebnissen einer im Auftrag der KfW-Bank erstellten Studie einigen Wind aus den Segeln: Es ermittelte, dass einem Gesamtaufwand für Wärmedämmung von 838 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 gerade mal Einsparungen bei den Energiekosten in Höhe von 370 Milliarden Euro gegenüberstehen – ein sattes Minus von 468 Milliarden Euro! Dies waren Erkenntnisse über ein volkswirtschaftliches Desaster, die mindestens zu einem Moratorium hätten führen müssen. Stattdessen zog es die KfW-Bank vor, das Datenmaterial neu zu deuten, was in der Prognos-Studie explizit nicht getan wurde. Vermutlich, um die gewonnenen ungünstigen Erkenntnisse abzuschwächen, stellte sie fest, dass
- zwar bis 2050 für die energieeffiziente Gebäudesanierung Gesamtkosten in Höhe von 507 Milliarden Euro anfielen, darunter seien aber auch 270 Milliarden Euro, die als allgemeine Sanierungskosten „ohnehin“ entstanden wären. Nur konkret für die energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen müssten 237 Milliarden Euro veranschlagt werden.
- die vorhergesagten Kosten für energieeffiziente Neubauten von 331 Milliarden Euro „nicht ins Gewicht fallen“, da diese ohnehin die Vorgaben für die Energiestandards einhalten müssen.
Das Fazit aus Sicht der KfW-Bank:
Da sich die Einsparungen bei den Heiz- und Wärmekosten auf 361 Milliarden Euro summieren, bleibt für energieeffiziente Sanierer letztendlich ein Plus von 124 Milliarden Euro. Diese Sichtweise erklärt sich aus dem sog. Kopplungsprinzip: Energiesparmaßnahmen am Haus sind dann wirtschaftlich, wenn „ohnehin“ Fassadenarbeiten wie z. B. eine Putzerneuerung nötig sind. In solchen Fällen werden die Gesamtkosten in die einzelnen Positionen wie beispielsweise bei einer Dämmung des Daches für die Dachziegel, das Gerüst und den Dämmstoff aufgeteilt. Mit dieser Methodik wird nur ein Drittel der Kosten der eigentlichen Dämmmaßnahme zugeschlagen, sodass sich nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) diese Kosten nach etwa 20 Jahren amortisieren. Der Haken an der Sache: Es genügen jetzt aufgrund der rechtlichen Vorgaben auch kleinere Anlässe wie ein Fassadenanstrich, um eine gesetzliche Dämmverpflichtung auszulösen. Dabei steht es Hauseigentümern nicht frei, welche Stärke beispielsweise eine Fassadendämmung haben soll, sodass sie hier nicht nach wirtschaftlich sinnvollen Kriterien entscheiden können.
Halten die Angaben zum Dämmwert, was sie versprechen?
Wie alle anderen Hersteller von Produktionsgütern sind die Dämmstoffhersteller ebenfalls verpflichtet, an ihren Dämmplatten Produkthinweise anzubringen. Diese geben beispielsweise Auskunft über die Wärmeleitfähigkeit der Dämmplatten. Die Fragen, denen Journalisten der ARD nachgegangen sind, sind jedoch: Stimmen diese Angaben der Hersteller? Und: Wer überprüft sie?
Teures, hochwertiges Polystyrol hat einen Wärmeleitwert von 0,032 W/mK. Nach Recherchen der ARD wird dieser Wert jedoch nur bei einem Bruchteil des Materials auch tatsächlich erreicht. Der Grund dafür ist sehr einfach: Die Hersteller sind verpflichtet, den Verschnitt, der während der Dämmarbeiten auf einer Baustelle anfällt, kostenfrei zurückzunehmen. Da es jedoch hierfür kein Entsorgungskonzept gibt, zerkleinern die Polystyrol-Hersteller den Rücklauf und mischen ihn im Produktionsprozess dem neuen Material für die Dämmplatten wieder bei. Sehr gute Dämmwerte, wie sie auf den Packzetteln angegeben sind, können so allerdings nicht erreicht werden. Diese Auskünfte gaben getrennt voneinander zwei ehemalige Mitarbeiter von verschiedenen Dämmstoffherstellern.
Die Journalisten gingen diesen Hinweisen nach und beauftragten zwei unabhängige Prüflabore mit der Untersuchung von Polystyrol-Dämmplatten aller großen Hersteller. Das Ergebnis fiel wenig schmeichelhaft aus: Eines der Labors kam zu dem Ergebnis, dass fast die Hälfte der Dämmstoffproben die zugesagten Wärmeleitwerte nicht erfüllte, also schlechter dämmte, als es auf den Packzetteln angegeben wurde. Fasst man die Ergebnisse aus beiden Labors zusammen, ergibt sich immer noch eine Fehlerquote, die kein Verbraucher und eigentlich auch kein für Verbraucherschutz zuständiges Ministerium gutheißen kann: 40 % der geprüften Polystyrol-Dämmplatten dämmten schlechter als zugesichert.
Die Konsequenzen, wenn festgestellt wird, dass Dämmplatten schlechter als zugesichert sind, sind normalerweise der Rückruf der bereits gelieferten und die Vernichtung der hergestellten Ware. Dies tatsächlich zu tun oder tun zu müssen, wäre für die Firmen wirtschaftlich katastrophal. Offiziell hat es dazu auch noch nie einen Grund gegeben, da die von einem Prüflabor etwa alle sechs Monate begutachteten Proben von dort nie beanstandet worden sind.
Wie wird die Materialprüfung durchgeführt?
Der WDR bezieht sich in seiner Darstellung auch hier auf Auskünfte von den beiden o. g. ehemaligen Mitarbeitern verschiedener Dämmstofffirmen. Danach wird in einem herstellereigenen Sperrlager Dämmstoff eigens für die Prüfung durch einen Mitarbeiter des Forschungsinstituts für den Wärmeschutz (FIW) e. V. München bereitgestellt. Beim FIW handelt es sich also nicht um ein staatliches Organ, sondern um einen eingetragenen Verein, wie es auch der Fußballclub in der Nachbarschaft ist.
Der Prüfer markiert mit einem speziellen Stempel diejenigen Dämmstoff-Pakete, die ihm ins Prüflabor nach München gebracht werden sollen. Nach seiner Abreise werden die gekennzeichneten Pakete von Werksmitarbeitern darauf geprüft, ob sie die auf dem Packzettel zugesicherten Eigenschaften auch tatsächlich einhalten. Tun sie es nicht, werden sie gegen geeignete Dämmstoffe, die nachträglich mit einer Stempel-Doublette gekennzeichnet werden, ausgetauscht und nach München zum FIW geschickt. Man kann sich an dieser Stelle durchaus fragen, warum die Prüfer die Dämmstoffe nicht wie vorgeschrieben aus dem laufenden Produktionsprozess entnehmen und weshalb sie diese nicht gleich nach ihrem Besuch beim Hersteller in ihre eigenen Labors transportieren.
Hier können hinsichtlich dieser verbesserungsbedürftigen Vorgehensweise nur Mutmaßungen angestellt werden. So fällt es auf, dass ein großer Teil der FIW-Mitglieder aus Herstellern von Dämmstoffen besteht. Auch im FIW-Vorstand ist die Branche vertreten: Der Vorstandsvorsitzende ist ein ehemaliger Geschäftsführer eines Dämmstoffproduzenten, ein Vorstandsmitglied ist der bis zum 30. Juni 2015 amtierende Geschäftsführer des Fachverbandes Wärmedämm-Verbundsysteme e. V.
Das Fazit bei der Beurteilung solch einer Prüfpraxis kann da nur lauten: Die Dämmstoffbranche kontrolliert sich selbst.
Wer profitiert am meisten von den Sanierungsvorgaben für die Wärmedämmung?
Die Antwort ist keine große Überraschung: die Hersteller.
Der Bund gibt jedes Jahr rd. 500 Millionen Euro für die energetische Sanierung von Gebäuden aus. Doch auch, wenn die Stimmen, die die Wirtschaftlichkeit gerade von Fassadendämmungen oder insbesondere die Unschädlichkeit von Polystyrol-Dämmplatten anzweifeln, lauter und zahlreicher werden, ist der Dämm-Boom immer noch ungebrochen. Einer der Gründe, warum die Bundesregierung bereit ist, viel Geld hierfür auszugeben, mag darin liegen, dass der damalige Geschäftsführer des Fachverbandes WDVS im Gesetzgebungsverfahren für die Energie-Einsparverordnung (EnEV) angehört worden ist. Er hat bereits im Jahr 2000 in einem von ihm verfassten Buch vorausgesagt, dass mit dem Einsatz von Wärmedämmverbundsystemen hunderttausende Arbeitsplätze entstehen könnten. Lässt sich die Politik vor diesem Hintergrund davon überzeugen, Polystyrol-Fassadendämmungen zu unterstützen?
Immerhin: Mit den Recherche-Ergebnissen der ARD konfrontiert, kündigte das FIW München an, das Prüfverfahren zu modifizieren. Außerdem hat es wegen der gefälschten Prüfstempel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das macht zwar Hoffnung für die Zukunft, ändert aber nichts für diejenigen Kunden, die sich jetzt für eine Wärmedämmung mit Polystyrol entscheiden oder das bereits getan haben.
Dunkle Wolken am Dämm-Himmel
Bereits 2014 wurde auch einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass HBCD für zeitverzögerte Überraschungen sorgt: Irgendwann ist jedes Wärmedämmverbundsystem am Ende seiner Lebensdauer angekommen. Die Polstyrol-Hersteller gehen für ihr Material optimistisch von einer Haltbarkeit von 50 Jahren aus, zahlreiche Fachleute mögen so viel Zuversicht nicht vorbehaltlos teilen. Bereits heute haben Handwerker mit der Entfernung unsachgemäß montierter Polystyrol-Dämmungen zu tun, die einer neuen Dämmschicht weichen müssen. Das Problem: HBCD, von dem etwa sieben Gramm in jedem Kilo Polystyrol-Dämmung stecken, gilt in mehrerer Hinsicht als gesundheits- und umweltgefährdend (siehe auch Download-Broschüre Hexabromcyclododecan (HBCD) – Antworten auf häufig gestellte Fragen unter www.umweltbundesamt.de). Deshalb wurde es für praktisch alle Verwendungen verboten. Nur für EPS-Polystyrol, den am weitaus häufigsten verwendeten Polystyrol-Dämmstoff, wurde eine Ausnahme gemacht: Seit dem 22. März 2016 darf er zwar genau wie alle anderen Produkte aus diesem Material nicht mehr hergestellt werden, sein Verkauf und seine Verwendung waren jedoch noch bis zum 21. Februar 2018 vorgesehen.
Aus Polystyrol wurde Sondermüll
Jahrelang galten die Dämmplatten als Baumischabfall, ihre Entsorgung musste deswegen weder nachgewiesen noch dokumentiert werden. Große Mengen wurden widerrechtlich auf Deponien abgeladen, nur ein sehr kleiner Teil fand den – teureren – Weg in eine Müllverbrennungsanlage. Das meiste wurde entsorgt wie gewöhnlicher Kunststoff oder gemischte Bauabfälle. Doch durch die übliche Müllverbrennung ergibt sich eine weitere Schwierigkeit: Es stimmt zwar, dass HBCD unproblematisch ist, so lange es in einem Werkstoff gebunden bleibt, allerdings werden bei seiner Verbrennung hochgiftige Dioxine und Furane frei.
Diese Erkenntnis sickerte auch bis zur Bundesregierung durch: Wegen seiner Giftigkeit wurde HBCD mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 als Sondermüll eingestuft. Ein großer Teil der Müllverbrennungsanlagen nahm die Polystyrol-Dämmplatten nicht mehr an, zahlreiche andere erheben hohe Gebühren. Die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments schreibt vor, dass Abfälle, die persistente (schwer abbaubare) organische Stoffe wie HBCD enthalten, „zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden“ müssen. Diese Festlegung ist es, die die Entsorgung der bislang verbauten Polystyrol-Dämmplatten stark verteuert. Die Vorgaben der EG-Verordnung wurden in der deutschen Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) umgesetzt, wonach Polystyrol, das einen Anteil von mehr als 0,1 % HBCD enthält, als gefährlicher Abfall gilt.
Ein derart eingestufter Werkstoff würde auch bei den Verbrauchern Skepsis erzeugen und zu Umsatzrückgängen führen – ein Zustand, den die Hersteller von Polystyrol-Dämmplatten wohl nicht einfach so hinnehmen würden: Experten schätzen, dass bereits 2021 europaweit mit Dämmstoffen ein Umsatz von über 21 Milliarden Euro erreicht werden wird. Bis heute wurden in Deutschland Hausfassaden mit einer Gesamtfläche von einer Milliarde Quadratmetern mit einer Wärmedämmung ausgestattet, davon entfallen nach Schätzungen von Branchenkennern 80 bis 90 % auf Polystyrol. Das ist etwa so, als würde man ganz Berlin unter einer Decke aus Dämmplatten verschwinden lassen.
Doch es gab noch ein anderes Problem:
Da viele Entsorgungsfirmen die Annahme von HBCD-haltigen Dämmstoffen verweigerten, kam es zu einem Entsorgungsengpass. Die Unternehmen verfügten nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen, um eine umweltschonende Entsorgung zu gewährleisten. Auf zahlreichen Baustellen konnte das Altmaterial, das im Rahmen von Sanierungen zuvor von den Fassaden geholt worden war, nicht abgefahren werden. Da dieses Problem bundesweit auftrat, befasste sich auch der Bundesrat mit einer Lösung. Dort sprach sich Anfang Dezember 2016 eine große Mehrheit dafür aus, die strengen Vorschriften wieder zu lockern – wenigstens übergangsweise.
Die Entsorgung: Das wurde jetzt beschlossen
Das zentrale Problem bei der Entsorgung von Dämmmaterial aus Polystyrol ist die Methode, mit der es bislang behandelt wurde, um die Brandklassen-Klassifizierung „schwer entflammbar“ zu erhalten: Die Chemikalie Hexabromcyclododecan (HBCD) gilt als derart gesundheitsschädlich, dass sie für nahezu alle Produkte nicht mehr verwendet werden durfte.
Doch das Bundeskabinett beschloss mit Wirkung zum 1. August 2017 die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) die vorsieht, dass alle Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, in Zukunft getrennt gesammelt, aber gemeinsam mit anderen Abfällen entsorgt werden sollen. Die Entsorgung der Abfälle muss elektronisch dokumentiert werden, wenn in ihnen mehr als 1.000 mg/kg HBCD enthalten ist. Die Nachweispflicht für HBCD-haltige Abfälle entfällt vollständig, wenn sie aus privaten Haushalten stammen, in firmeneigenen Anlagen entsorgt werden oder ihre Rücknahme verordnet wurde. Da die Obergrenze auf eine EU-Verordnung zurückgeht, muss die Konzentrationsgrenze bis spätestens 20. April 2019 von der EU-Kommission überprüft werden. Das heißt auch: POP-haltige Abfälle gelten dann nicht mehr unbedingt als „gefährlich“. Diese generelle Einstufung hätte ihre Entsorgung deutlich verteuert. Die getrennt von anderen Abfällen durchgeführte Sammlung soll jedoch unabhängig davon erfolgen, ob sie als gefährlich oder nicht gefährlich klassifiziert wurden.
Die Dämmstoffhersteller sind nach der imageschädigenden Verwendung von HBCD nach eigenen Angaben jetzt dazu übergegangen, anstelle dieses in Verruf geratenen Brandschutzmittels ihre Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel Polymer-FR auszustatten.
Da war noch etwas: Was wurde aus den Ermittlungen des Bundeskartellamts?
Im März 2014 startete das Bundeskartellamt mit der Unterstützung der örtlichen Kriminalpolizei bundesweite Durchsuchungen der Geschäftsräume von 20 Unternehmensgruppen sowie zwei Verbänden aus der Dämmstoff-Branche. Anstoß gab eine Reportage des WDR, die dem begründeten Verdacht nachging, dass die Hersteller von Polystyrol-Dämmstoffen seit etlichen Jahren Preisabsprachen betrieben haben. Außerdem sollte der Verdacht der sog. Kundenschutzabsprache überprüft werden. Damit ist gemeint, dass die Firmen verabredet haben, ihre Kunden z. B. nach Verkaufsgebieten untereinander aufzuteilen und sich so nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen. Nach diesem Paukenschlag passierte allerdings augenscheinlich nichts mehr. Wie es mit den Ermittlungen weiterging und welche Erkenntnisse sie brachten, ist nicht nachzuvollziehen. Auch die Suche auf der Homepage des Bundeskartellamts (www.bundeskartellamt.de), die abgeschlossene und laufende Verfahren dokumentiert, hilft hier nicht weiter. Sollten tatsächlich fast fünf Dutzend Mitarbeiter der Behörde tätig gewesen sein, ohne ein greifbares Resultat präsentieren zu können? Die Antwort lautet: ja! Da schon 1997 ein Ordnungswidrigkeitsverfahren des Bundeskartellamts gegen sieben Dämmstoffhersteller eingestellt worden war, hielten Fachleute dies in dem zweiten Verfahren für unwahrscheinlich. In der juristischen Fachpresse war Ende März 2018 jedoch zu lesen, dass es der Behörde auch diesmal nicht gelungen ist, die vermuteten Preisabsprachen mit einer ausreichenden Sicherheit nachzuweisen. Offenbar war es dem Chemiegiganten BASF gelungen, in letzter Minute die Aussagen von Mitarbeitern des Mitbewerbers Philippine zu entkräften: Zeugen dieses Unternehmens hatten ausgesagt, dass in den BASF-Geschäftsräumen Absprachen in großer Runde gegeben hatte. Die Wahrscheinlichkeit, dass es ein weiteres Verfahren geben wird ist nach zwei Fehlschlägen gering. Experten vermuten dahinter die Personalknappheit innerhalb des Kartellamts sowie den Trend zum papierlosen Kartell, mit dem keine Spuren mehr gelegt werden. Die Rechnung zahlen in jedem Fall die Verbraucher.