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So kann ein noch nicht abbezahltes Haus veräußert werden

Bei der Planung des Eigenheimes fließt meist viel Herzblut mit ein. Die meisten Eigenheime, die zur Eigennutzung gebaut werden, sind zunächst für die Ewigkeit gedacht. Deshalb sind die meisten Bauherren auch gerne bereit, einen Kredit in nicht unerheblicher Höhe aufzunehmen, um ihren Traum von den eigenen vier Wänden ganz nach dem individuellen Geschmack verwirklichen zu können. Die verschiedenen Bauphasen eines Bauprojektes können sich aber in die Länge ziehen und manchmal verändern sich die Lebensumstände noch vor der Fertigstellung des geplanten Projektes so gravierend, dass der ursprünglich angedachte Alterswohnsitz nicht mehr in die zukünftige Lebensplanung passt.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Besonders häufig führen Trennungen oder unvorhergesehene aber tiefgreifende berufliche Veränderungen oder eine schwere Krankheit dazu, dass Bauherren und Besitzer eines neu errichteten Eigenheimes ihre Pläne ändern müssen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht abgelöst und mit dem Gedanken an einen Hausverkauf geht auch die Frage einher, was mit dem laufenden Kredit passiert.

  • Kann eine noch nicht abbezahlte Immobilie überhaupt schon wieder veräußert werden?
  • Reicht der erzielte Kaufpreis aus, um den Kredit bei der Bank restlos abzulösen?
  • Wie lässt sich eine Immobilie so schnell und einträglich verkaufen, dass die neue Lebensplanung nicht beeinträchtigt wird?

Bauherren und Eigenheimbesitzer haben viele Fragen, auf die Experten eine Antwort wissen.

Darf eine noch nicht abbezahlte Immobilie veräußert werden?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Immobilie zu verkaufen, die auf dem Papier noch der Bank gehört, weil die Verbindlichkeiten noch nicht vollständig abgelöst wurden. Hier sollte aber in jedem Fall frühzeitig ein Gespräch mit dem zuständigen Kreditgeber stattfinden, in dessen Rahmen die Beweggründe für den Verkauf erläutert und das für alle Parteien praktikable Vorgehen erörtert wird.
Grundsätzlich hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Immobilienbesitzer, die ihr finanziertes Eigentum veräußern möchten, ein so genanntes berechtigtes Interesse daran haben, den Kreditvertrag vor Ende der Laufzeit zu beenden und die Verbindlichkeiten vollständig abzulösen. Diese Regelung stärkt die Rechte des Kreditnehmers und stellt die Bank oder das Kreditinstitut als Kreditgeber zunächst einmal schlechter, denn der Vertragspartner darf nicht darauf bestehen, dass der abgeschlossenen Kreditvertrag im vereinbarten Umfang fortgeführt wird.
Soll ein bestehender Kredit durch einen Hausverkauf nicht abgelöst, sondern vom neuen Eigentümer weitergeführt werden, hat der Kreditgeber allerdings deutlich mehr Mitspracherecht. Die Bank oder das Kreditinstitut müssen in diesem Fall nämlich zustimmen und den neuen Vertragspartner ausdrücklich akzeptieren. In der Regel wird eine erneute Bonitätsprüfung verlangt, da der Kreditnehmer sich bei einem Wechsel gegen ein potentielles Ausfallrisiko absichern möchte. Kann der avisierte Käufer der Immobilie eine schlechtere Bonität aufweisen als der aktuelle Kreditnehmer, werden sich Banken in den meisten Fällen gegen einen Wechsel des Vertragspartners entscheiden und der ursprüngliche Kreditnehmer bleibt in der Verbindlichkeit.

Die Vorfälligkeitsentschädigung

Um die Rechte des Kreditgebers nicht zu stark zu beschneiden, hat der Gesetzgeber auch festgelegt, dass die Bank bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung einen Anspruch auf die ihr dadurch entstehenden Zinsverluste hat. Dieser finanzielle Schaden darf vom Kreditgeber in Form der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung erhoben vom Kreditnehmer eingefordert werden. Die so zustande kommende Verpflichtung im Rahmen der vorzeitigen Kreditkündigung kann schnell eine Höhe von mehreren tausend Euro betragen. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes variiert je nach Vertrag und verbliebenen Laufzeit. Damit lohnt sich ein Verkauf der Immobilie in der Regel nur, wenn die Vorverkaufsentschädigung zu einem großen Teil oder sogar vollständig auf den Verkaufspreis aufgeschlagen werden kann.

Allerdings gibt es hier auch Ausnahmen:

  1. Wenn der Baukredit bereits länger als zehn Jahre besteht kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Es ist dann keine Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten.
  2. Eine vorzeitige Kündigung ist ebenfalls möglich, wenn die im Vertragstext enthaltene Widerrufsbelehrung nicht vollumfänglich korrekt war. Bauherren, die die Widerrufsbelehrung in ihrem Kreditvertrag auf Herz und Nieren prüfen möchten, finden unter https://www.finanztip.de hilfreiche Hinweise und Detailinformationen. In jedem Fall ist die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt zu empfehlen.

Auch die eventuellen Kosten, die durch den Verkauf und die Abwicklung aller damit einhergehenden Formalitäten anfallen, dürfen per Gesetz nicht dem Kreditgeber zur Last fallen, sondern müssen vom Kreditnehmer in voller Höhe getragen werden. Hier lohnt es sich, im Vorfeld gemeinsam mit dem Kreditgeber eine genaue Kostenkalkulation zu erstellen und zumindest einen Teil der anfallenden Zusatzkosten in den Verkaufspreis der Immobilie einzurechnen, damit der erzielte Erlös den Verkäufer nicht mit einer beträchtlichen Restschuld zurücklässt.

Reicht der erzielte Kaufpreis aus, um den Kredit bei der Bank restlos abzulösen?

Wer seine Immobilie noch während des Baus oder kurz nach der Fertigstellung veräußern möchte, hat in den meisten Fällen noch hohe Verbindlichkeiten bei einer Bank oder einem anderen Kreditinstitut. In diesem Fall ist es wichtig, dass der erzielte Kaufpreis ausreicht, um den noch fälligen Kreditbetrag nebst einer potentiell anfallenden Vorfälligkeitsentschädigung und sämtlichen Kosten, die mit der Veräußerung anfallen, abzudecken.

Natürlich haben Bauherren und Eigentümer grundsätzlich ein Interesse daran, einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen. Wenn der Erlös benötigt wird, um einen noch laufenden Kredit abzulösen, wird es umso wichtiger, eine Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen. Bei einem klassischen Verkauf über ein Maklerbüro oder ein Immobilienportal kann es Monate oder sogar Jahre dauern, bis ein Verkauf zu den gewünschten Konditionen abgewickelt werden kann. Nicht immer haben Eigentümer aber die Zeit, auf den passenden Käufer zu waren und sehen sich deshalb gezwungen, ihre Immobilie unter Wert zu verkaufen. Ein Wertverlust kann aber dazu führen, dass ein laufender Kredit nicht vollständig abgelöst werden kann.

Eine attraktive Alternative zum klassischen Maklerbüro sind Immobilienauktionen, bei denen Objekte zu einem festgelegten Mindestgebot und garantiert zum Höchstpreis verkauft werden können. Spezialisierte Auktionshäuser wie die Deutsche Grundstücksauktionen AG (https://www.dga-ag.de) bieten Hauseigentümern dabei einen umfassenden Service, der von der Wertermittlung für eine Immobilie über die verkaufsfördernde Präsentation vor potentiellen Käufern bis hin zur eigentlichen Auktion und der anschließenden Kaufabwicklung sämtliche Dienstleistungen für den Eigentümer übernimmt. Eigentümer, die daran interessiert sind, ihre Immobilie zu verkaufen, profitieren dabei von dem umfangreichen Portfolio potentieller Käufer und dem guten Ruf, über den renommierte Auktionshäuser verfügen.

Eine Immobilienauktion dieser Art ist übrigens grundsätzlich von den häufig bekannteren Zwangsversteigerungen zu unterscheiden, bei denen Eigentümer in vielen Fällen aus einer finanziellen Notlage heraus ihr Objekt zu oft ungünstigen Konditionen veräußern müssen. Eine Immobilienauktion ist dagegen freiwillig und stellt die Interessen des Eigentümers in den Vordergrund. Das Auktionshaus unterstützt Hausbesitzer dabei, einen möglichst lukrativen Kaufpreis zu erzielen und präsentiert zu diesem Zweck jedes Objekt werbewirksam. Die Auktionen sind immer öffentlich und interessierte Käufer können die Objekte nach Absprache mit dem Eigentümer bereits im Vorfeld in Augenschein nehmen. An der Verkaufsveranstaltung selbst können potentielle Käufer sowohl persönlich als auch per Telefon oder über das Internet teilnehmen. Dadurch generieren professionelle Auktionshäuser eine enorme Reichweite, die für ihre Kunden oft zu einem schnellen Verkauf zu Höchstpreisen führt. Auch die Kaufabwicklung erfolgt grundsätzlich direkt an Ort und Stelle.

Die Verantwortlichen des Auktionshauses unterstützen sowohl Verkäufer als auch Käufer professionell in allen Rechtsangelegenheiten rund um den Eigentümerwechsel, sodass am Tag der Auktion bereits ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande kommt. Für Eigentümer, die ihr Objekt im Rahmen einer Immobilienauktion veräußern möchten, bedeutet das, dass ihnen in der Regel kurzfristig das Kapital zur Verfügung steht, um ihre bestehenden Verbindlichkeiten bei der Bank abzulösen.

 

 

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