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Grundstücksgrenze als Mauer, Hecke oder Zaun errichten?

Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer, die Wert auf Privatsphäre und Sichtschutz legen, stehen vor der Entscheidung, wie sie ihre Grundstücksgrenzen – oder auch nur bestimmte Teile des Außenbereichs – optimal schützen und markieren. Die Abgrenzung des Grundstücks nach außen wird als Einfriedung bezeichnet und ist in der Ausgestaltung vor allem durch den Bebauungsplan der Gemeinde beschränkt. Dieser kann zum Beispiel festlegen, dass eine Einfriedung die Verwendung bestimmter Materialien ausschließt oder eine bestimmte Höhe haben muss.

Der Bebauungsplan kann bei den zuständigen Behörden – in den meisten Fällen ist hier das Bauordnungsamt die richtige Adresse – eingesehen werden. Einige Kommunen bieten auch eine online-Version des Bebauungsplans an, sodass dieser bequem vom PC aus eingesehen werden kann. Die folgenden Ausführungen sind daher stets unter der Prämisse der baurechtlichen Umsetzbarkeit zu betrachten: Eine Abweichung vom Bebauungsplan ist nur in den seltensten Fällen zulässig und grundsätzlich genehmigungspflichtig!

Für die Einfriedung eines Grundstücks bieten sich drei Lösungen an, die abhängig von individuellen Präferenzen und Vorstellungen eingesetzt und kombiniert werden können:

  • Mauer
    Hier kommen als Materialien vor allem Steine und Natursteine in Betracht – der Kreativität sind hinsichtlich Gestaltung und Stil keine Grenzen gesetzt.

  • Hecke
    Lebendig und immergrün, blühend oder winterhart – die Auswahl ist riesig und sollte gut überlegt werden!

  • Zaun
    Auch hier sind aufgrund der Materialvielfalt viele Varianten möglich – ob Jäger- oder Maschendrahtzaun, entscheidend ist auch hier der persönliche Geschmack.

Rechtlich gehört die Einfriedung eines Grundstücks zu den Themen, die oft zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen: Eine umfassende Vorabinformation bezüglich einschlägiger Bau- und nachbarrechtlicher Vorschriften ist daher unbedingt angezeigt!

Mauer

Wer sein Grundstück mit einer Mauer nach außen hin abgrenzt, ist – abgesehen von den Gestaltungsvorgaben des Bebauungsplanes – in der optischen Variation zunächst an die ortsüblichen Gepflogenheiten gebunden: Das bedeutet, dass hier keine Materialien und Formen eingesetzt werden dürfen, die völlig aus dem Rahmen fallen. In Deutschland kommen vor allem Ziegelmauern und Natursteinmauern zum Einsatz, die im konventionellen Verfahren mit entsprechendem Fundament errichtet werden und nach der Trocknungszeit belastbar und stabil die Grundstücksgrenzen markieren.

Voraussetzung für die Stabilität ist der geeignete Untergrund. Ähnlich wie beim Hausbau sollte auch hier ein Fachmann die Prüfung der Bodenbeschaffenheit übernehmen – denn das Fundament darf nicht durch die Unterspülung mit Regenwasser „ins Wackeln“ kommen oder anderen Risiken ausgesetzt sein.

Die Errichtung der Mauer sollte mit großer Sorgfalt erfolgen, damit diese in ihrer Gesamtheit stimmig wird. Flucht und Lot sind bei jedem Stein und jeder Reihe unbedingt einzuhalten – sonst passen die gemauerten Grundstücksgrenzen später nicht! Wer keine Erfahrung hat, sollte hier unbedingt einen Experten hinzuziehen – eventuelle Mängel lassen sich im Nachhinein nur schwer korrigieren und sind immer mit Folgekosten verbunden.

Hinweis:
Mauern zählen zu den baulichen Anlagen: Damit gilt das Baurecht neben den nachbarrechtlichen Vorschriften uneingeschränkt!

Hecke

Im Gegensatz zur Mauer ist eine Hecke eine sogenannte lebende Grundstücksgrenze. Allgemein gehören Hecken zu den beliebtesten Möglichkeiten, ein Grundstück nach außen hin abzugrenzen oder um für den angemessenen Sichtschutz einzelner Bereiche zu sorgen. Die Wahl zwischen immergrüner oder blühender Hecke ist dabei abhängig von den individuellen Vorstellungen des Besitzers – aber auch immer eine Frage der Pflege und des Arbeitsaufwandes im Verlauf des Jahres.

Wer sich für eine Hecke entscheidet, steht schon direkt vor der nächsten Entscheidung: Welche Pflanze soll die Hecke maßgebend prägen? Hier sind Heckenbesitzer primär von der Bodenbeschaffenheit abhängig, denn eine Pflanze, die nicht zum Boden passt, kann nur schwer wurzeln und wird auf Dauer keine stabile Hecke ausbilden können.

Immergrüne Nadelhölzer wie die beliebte und sehr robuste Thuja bieten auch im Herbst und Winter einen grünen Sichtschutz und können beim Rückschnitt in beliebige Formen geschnitten werden. Demgegenüber sorgen Laubhölzer wie Buchen oder Birken für hohes Laubaufkommen im Herbst. Wer also über wenig Zeit verfügt, sollte auch diesen Aspekt bei der Anlage seiner Hecke bedenken: Sowohl Schnitt als auch die Entsorgung von Laub und Ästen kann in Abhängigkeit von Länge und Höhe der Hecke einen immensen Aufwand verursachen. Dafür belohnt die lebendige Einfriedung seine Besitzer mit einem zusätzlichen Lebensraum für Tiere und – je nach Bepflanzung – mit einer Blütenpracht im Frühling bzw. Sommer.

Zaun

Zäune sind wie Mauern tote Einfriedungen eines Grundstücks. Sie stellen vor allem eine platzsparende Variante der Grundstücksabgrenzung dar, denn in ihrer Breite beschränken sie sich auf wenige Zentimeter.
Die Materialien zum Zaunbau sind ebenso vielfältig wie die Möglichkeiten, sie in Höhe und Aufstellung zu kombinieren.

Ob rustikaler Holzzaun oder verschnörkelter Zaun aus Metall: Die Ausführung liegt – abhängig von den Vorgaben des Bebauungsplanes – in den Händen des Grundstückeigentümers. Wer zudem großen Wert auf Sichtschutz legt, sollte sich im Vorfeld erkundigen, welche Möglichkeiten ihm je nach Zaunart dafür zur Verfügung stehen: Je nach Ausgestaltung können auch diese unter den Begriff der „baulichen Anlage“ subsumiert werden und werden dementsprechend rechtlich behandelt! Alternativ können Flechtzäune auch die Funktion des Sichtschutzes übernehmen, ohne als bauliche Anlage im Sinne der gesetzlichen Vorschriften zu gelten.

Mehr Informationen zum Thema Zäune finden Sie auch hier: Zäune - vielseitig, unverwechselbar, charmant

 

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