Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Immobilienmakler im Check
Der Erwerb eine Hauses, eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist für viele Verbraucher die größte Investition, die sie in ihrem Leben tätigen. Bei dieser Entscheidung wollen sie natürlich auf Nummer sicher gehen und wenden sich in vielen Fällen an einen Immobilienmakler. Doch wie kann man beurteilen, ob der Makler nur als reiner Vermittler auftritt oder echte Dienstleistungen anbietet? Laut Florian Becker, Geschäftsführer der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V., gibt es bisher so gut wie keine Mindestanforderungen an die Qualifikation eines Immobilienmaklers - eine Gewerbeerlaubnis reicht aus, um diese Tätigkeit auszuüben. Es lohnt sich daher, etwas genauer hinzusehen, bevor man einen Maklerauftrag unterzeichnet.
Berufsverbände achten auf die Qualifizierung ihrer Mitglieder
Ein Indiz für die Qualität eines Immobilienmaklers ist seine Zugehörigkeit zu einem Berufsverband. Er fordert von seinen Mitgliedern eine Aufnahmeprüfung und regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sowie eine gute Qualifikation als Grundvoraussetzung. Auch nach dem beruflichen Hintergrund sollte man sich erkundigen. Profis können eine fachliche Ausbildung vorweisen, zum Beispiel als Betriebswirt für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, als Immobilienfachwirt oder -kaufmann.
Dienstleistung und Kosten im Maklerauftrag verbindlich festlegen
Neben der Vermittlertätigkeit bieten gute Makler weitere Dienstleistungen an. Dazu gehört zum Beispiel die Erstellung aussagekräftiger Exposés, ausführliche Beratungsgespräche, um die Wünsche des Kunden zu verstehen und ihn auf mögliche Risiken hinzuweisen, Hilfen bei Preisverhandlungen und der Erstellung von Kaufverträgen oder die Begleitung zu einem Notartermin. Wichtig ist, dass die Leistungen in einem Maklerauftrag definiert sind und dass auch die Maklercourtage verbindlich festgelegt ist.
Vorher wissen, was es hinterher kostet
Die Maklercourtage für Immobilienmakler liegt in Deutschland je nach Region bei zwischen drei und sechs Prozent der Kaufsumme. Ob sie vom Käufer oder Verkäufer zu tragen ist, hat der Gesetzgeber bisher nicht festgelegt - häufig muss der Kaufinteressent beim Abschluss in die Tasche greifen. Auf jeden Fall sollten Verbraucher darauf achten, dass die Konditionen im Maklerauftrag verbindlich festgelegt sind, damit es hinterher keine unangenehmen Überraschungen gibt. Mehr Infos: Ratgeber "Immobilienmakler-Check" unter www.bsb-ev.de