Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.

Wir informieren regelmäßig über verschiedene Themen zu Haus, Garten, Bauen, Wohnen sowie Hausbau und Finanzierung.
3 Minuten Lesezeit (690 Worte)

Die Mängelbeseitigungsklage zur gerichtlichen Durchsetzung der Mängelbeseitigung

Wenn sich bei Ihrem Bauprojekt Mängel herausstellen und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen gescheitert sind, so bleibt nur der Rechtsweg übrig. Nun stellt sich die Frage, was Sie mit einer Klage erreichen wollen: Wollen Sie als Bauherr, dass die Baumängel behoben werden, also eine Nachbesserung des Bauwerkes, kommt die Klage auf Beseitigung der Mängel (Mängelbeseitigungsklage) in Betracht.

Sollte der Bauunternehmer jedoch die Nachbesserung verweigert haben, kommt eine Gewährleistungsklage in Betracht. Sie wird ausführlich im Artikel "Gewährleistungsklage: Gewährleistungsansprüche vor Gericht durchsetzen müssen" behandelt (Gewährleistungsklage).

Zuständigkeit des Gerichts

Zunächst ist die Zuständigkeit des Gerichts zu prüfen: Bei Streitigkeiten bis zu einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000,00 € ergibt sich die Zuständigkeit des Amtsgerichts; liegt der Gegenstandswert höher, ist die Klage vor dem örtlich zuständigen Landgericht einzureichen. Erst dort müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Auch wenn für den Beklagten die Kosten für die Mängelbeseitigung  den Betrag von 5.000,00 € übersteigen, ist die Zuständigkeit des Landgerichts begründet.

Anforderungen an die Klageschrift

Die Anforderungen an eine solche Klageschrift sind hoch. Der Kläger muss die Mängel, deren Beseitigung er verlangt, konkret bezeichnen. Zudem muss er vortragen, dass der Beklagte als Bauunternehmer diese Mängel zu vertreten hat, weil er den Bau nur mangelhaft ausgeführt hat. Für diesen wesentlichen Sachvortrag sind Sie als Kläger darlegungs- und beweispflichtig. Sie sind also auch gezwungen, gleichzeitig einen Beweis vorzulegen. Hier bietet sich natürlich der Beweis durch das Einholen eines unabhängigen Sachverständigengutachtens an. Hilfreich ist auf jeden Fall, dass Sie Ihren Sachvortrag - soweit möglich - zusätzlich mit einer Serie von Fotos, die die Mängel dokumentieren. Diese können Sie gleichzeitig über einen Beweisantrag, der die  Inaugenscheinnahme der Originalfotos beinhaltet, in das Verfahren einbringen. Wesentlich ist zudem die Beachtung einer Formalie: Sie müssen Ihren Gegner vorab erfolglos eine Frist gesetzt haben, die Mängel zu beseitigen (Mängelrüge)! Auch dieser Sachvortrag hat eine große Bedeutung für eine schlüssige Klageschrift. Dieses Schriftstück, wenn möglich mit Zustellvermerk, sollte der Klageschrift gleichzeitig mit dem schriftlichen Werkvertrag als Beweismittel vorgelegt werden.

Das schriftliche Vorverfahren

Das Gericht ordnet das sog. schriftliche Vorverfahren an. Nach Eingang der Klageschrift muss die beklagte Partei auf die Klage erwidern. Hierfür wird ihr eine Ausschlussfrist gesetzt. In der Praxis wird die Existenz von Baumängeln oder das Vertretenmüssen von Baumängeln im Rahmen der Klageerwiderung häufig bestritten. Bestreitet der Gegner dies auf eine substantiierte Weise, so spricht man von einem erheblichen Sachvortrag. In der Regel wird dann zur Klärung dieser Frage ein unabhängigen Sachverständigengutachten eingeholt. Hierfür müssen Sie jedoch rechtzeitig einen derartigen Beweisantrag stellen. Es ist daher zu empfehlen, diesen bereits in der Klageschrift zu stellen!

Die mündliche Verhandlung

Sind alle Schriftsätze eingereicht, bestimmt das Gericht einen Verhandlungstermin. Während der Verhandlung wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Hat die beklagte Partei die Mängel, die sie beseitigen soll, bestritten, dann wird das Gericht zur Klärung der Beweisfragen in der Regel ein unabhängiges Sachverständigengutachten einholen, sofern Sie diesen Beweisantrag als Kläger auch rechtzeitig gestellt haben. Je nach Sachlage kann gleichzeitig auch die Einvernahme von Zeugen in Betracht kommen. Wenn es aber um komplizierte bautechnische Fragen oder um das Vertretenmüssen von Baumängeln geht, dann kann diese Beweisfragen nur ein Sachverständiger lösen.

Die Entscheidung

Liegt das Gutachten vor, wird die Sache in einem Fortsetzungstermin weiter erörtert. Auf der Grundlage des Gutachtens ergeht dann eine Entscheidung. Bestätigt das Gutachten die Mängel und den Sachvortrag des Klägers, dass der beklagte Werkunternehmer diese Mängel zu vertreten hat, so wird die beklagte Partei zur deren Beseitigung verurteilt.

 

Bitte beachten Sie:
In der Praxis ist eine Klage auf Mängelbeseitigung für Sie als Bauherr aber nur dann sinnvoll, wenn Sie erwarten können, dass im Falle einer Verurteilung Ihr Werkunternehmer die Mängel dann auch tatsächlich beseitigt. Andernfalls müssten Sie das Urteil vollstrecken lassen. Da dieser Weg äußerst unpraktisch ist, hat die Klage auf Mängelbeseitigung keine sehr große praktische Bedeutung.

 

Hinweis: 
Wir bieten keine Rechtsberatung und können aufgrund standesrechtlicher Bestimmungen keine rechtsberatenden Auskünfte geben. Unser Beitrag dient lediglich der  Information. Da dieser Text mit der Unterstützung eines Juristen verfasst wurde, spiegelt er den derzeitigen Stand der deutschen Rechtsprechung wider. Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird jedoch nicht übernommen. Bitte kontaktieren Sie für juristische Fragen einen zugelassenen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

 

 

Das notarielle Schuldanerkenntnis zur Sicherung vo...
Außergerichtliche Streitschlichtung am Bau

Ähnliche Beiträge

HausbauberaterUnabhängige Bauherrenberatung
Begleitung bei Planung und Hausbau | Unterstützung bei Konflikten am Bau