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Auf die Hecke, fertig, los – so klappt der alljährliche Hecken- und Baumschnitt

Im Frühling beginnt für Hobbygärtner traditionell wieder die Zeit des Säens und Jätens – und natürlich die Zeit für die immer wieder anfallenden Arbeiten rund um Hecken und Bäume. Dabei steht der Hecken- und Baumschnitt häufig ganz oben auf der Prioritätenliste, denn schließlich sorgt die Beschneidung nicht nur für einen gesunden Wuchs, sondern auch für die optische Freude von kleinen und großen Bepflanzungen.

Leider lauern hier viele mögliche Fehlerquellen, die den Hecken- und Baumschnitt bei Nichtbeachtung zu einem schwierigen, wenn nicht sogar unmöglichen, Unterfangen machen.

Was Gartenbesitzer beachten sollten, haben wir einmal genau unter die Lupe genommen:

Heckenschnitt – zur richtigen Zeit mit dem richtigen Maß

Eine Hecke findet häufig dort Anwendung, wo das Grundstück (oder Teile davon) sichtbar abgegrenzt werden soll; auch als Dekorationselement sind Hecken äußerst beliebt – und wachsen genauso oft über die ideale Größe hinaus. Gerne rücken Gartenbesitzer dem Wildwuchs mit der Heckenschere zu Leibe – doch geht das einfach so? Tatsächlich hilft ein Blick ins Gesetz: § 39 V Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) legt nämlich fest, dass „Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September“ nicht abgeschnitten werden dürfen. Die Vorschrift nimmt davon explizit diejenigen Maßnahmen aus, die sich unter die Begrifflichkeit „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ subsumieren lassen – was in den meisten Fällen im eigenen kleinen Garten der Fall sein dürfte. Allerdings ist auch im kleinen Rahmen nicht nur das Bundesnaturschutzgesetz einschlägig: So verlangt auch der Artenschutz, dass auf nistende Tiere (vor allem Vögel) und andere in Hecken und Sträuchern lebende Tierarten Rücksicht genommen wird. Eine Zuwiderhandlung kann sanktioniert werden und gilt als Ordnungswidrigkeit: Achten Sie daher vor dem Einsatz der Heckenschere auf mögliche Nistplätze und andere Anzeichen, die Ihre Hecke oder das Gebüsch als Wohnort von Tieren identifizieren.

Baumschnitt – auch hier gelten die oben genannten Vorschriften

Das Bundesnaturschutzgesetz nennt in § 39 V nicht nur Hecken und Sträucher, sondern auch Bäume – und zwar diejenigen Bäume, „die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen“. Damit stellt der Gesetzgeber explizit Gartenbäume sowie Bäume in öffentlichen Grünanlagen oder auf Friedhöfen unter den Schutz des Staates. Als Hobbygärtner werden Sie sicherlich keine großen Flächen an Bäumen zu versorgen haben – aber auch ein einzelner Baum ist vom Geltungsbereich des Bundesnaturschutzgesetzes erfasst. Daher gelten auch hier die o. g. Einschränkungen.

Eine Beschneidung von Bäumen kann aber ausnahmsweise dann geboten sein, wenn sie der Wahrung der Verkehrssicherheit dient – wohl jeder hat zum Ende des Jahres hin schon erlebt, wie große Äste durch die regelmäßig wiederkehrenden Herbststürme zur Bedrohung wurden und zum Teil sogar große Sachschäden angerichtet haben. Hier ist also eine Beschneidung nicht nur gewünscht, sondern gefordert – schon alleine, um die Gefahr von Personen- und auch Sachschäden rechtzeitig abzuwenden.

Wer sich unsicher ist, ob ein Baum beschnitten werden darf oder nicht, sollte im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde nachfragen – die unübersichtliche Gesetzeslage sorgt dafür, dass gerade unter Laien schnell falsche Informationen weitergegeben werden. Unklar ist die Gesetzeslage auch deshalb, da von Kommune zu Kommune oft ganz unterschiedliche Baumschutzsatzungen gelten. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte hier also an oberster Stelle nachfragen, um keine Gesetzesverstöße zu riskieren und möglicherweise mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt zu werden.

Frühling, Sommer, Herbst oder Winter: Wann ist die beste Zeit für den Baumschnitt?

Leider wird auch heutzutage noch oft angenommen, dass ein im Winter durchgeführter Baumschnitt besonders vorteilhaft für den gesunden und geraden Wuchs von Bäumen ist. Tatsächlich hat sich aber in vielen Untersuchungen gezeigt, dass ein Schnitt während der sogenannten Vegetationsphase (auch als „Sommerschnitt“ bezeichnet) viel besser geeignet ist, um den Baum gesund zu erhalten und das Wachstum in die richtigen Bahnen zu lenken. Dies, weil der Baum in dieser Phase noch aktiv genug ist, um auf die Verletzungen durch den Schnitt reagieren zu können und Reservestoffe für kalte Winterzeit noch einlagern kann.

Natürlich können Sie totes Geäst auch unabhängig von der Jahreszeit immer dann entfernen, wenn der Baum dazu Anlass bietet – hier sollten Sie im Sinne von § 39 BNatSchG dennoch darauf achten, keine Lebens- und Bruträume von Tieren zu zerstören, denn auch in einem toten Ast können es sich zahlreiche Lebewesen noch wohnhaft gemacht haben!

 

 

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