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Hausbau mit Keller in Bergsenkungsgebieten: Geht das überhaupt?

Zur Zeit des Wirtschaftsaufschwungs in der BRD in den 1950-er und 1960-er Jahren hat vor allem der Kohlebergbau erheblich zur Produktionssteigerung und Deckung des Energiebedarfs in den Unternehmen beigetragen. Damals gab es außerdem in sehr vielen Wohnungen und Häusern noch Kohleöfen und –herde, die erst nach und nach durch Öl- oder Gasheizungen, Nachtspeicheröfen oder eben Elektroherde ersetzt wurden. Für die heute noch existierenden Braunkohlebergwerke stehen die Schließungstermine schon heute fest: Spätestens 2050 wird das letzte geschlossen werden. Der Abbau von Steinkohle ist in Deutschland bereits seit 2018 vorbei.

Unabhängig davon, welche Kohleart abgebaut wurde, handelt es sich beim Bergbau immer um tiefgreifende geologische Einwirkungen, die nicht folgenlos bleiben. In einem Bergsenkungsgebiet ist daher das normale Gelände bereits abgesunken oder es ist mit einer (weiteren) Absenkung zu rechnen. Sein Haus auf einem solchen Untergrund zu bauen und vielleicht eines schönen Tages mitanzusehen, wie es einer Erdbewegungen gleichsam hinterherrutscht, ist das Letzte, was sich heutige Bauherren wünschen.

Bergsenkungen sind ein sehr komplexes Phänomen. Sie fallen regional verschieden aus, Höhenunterschiede von mehreren Metern sind keine Seltenheit. Das hat auch Folgen für das Gefälle von Fließgewässern sowie das Grundwasserniveau. Damit nicht ganze Regionen überflutet werden, sind häufig Polderflächen nötig. Sie nehmen z. B. im Ruhrgebiet eine Fläche von 75.000 Hektar ein.

Nach heutigem Kenntnisstand ist eine solche Senkungsbewegung als Folge des klassischen Kohlebergbaus jedoch keine „unendliche Geschichte“. Nach zwei Jahren ist die Senkung in aller Regel nahezu abgeschlossen.

Anders ist es Gebieten, in denen über lange Zeit Salz abgebaut wurde. So befindet sich beispielsweise unter einem Teil der Lüneburger Innenstadt ein umfangreicher Salzstock, der zwar schon seit fast 40 Jahren geschlossen ist, aus dem zuvor jedoch mehrere hundert Jahre Salz gefördert wurde. Während der Hochzeit des Salinenbetriebs waren der Bevölkerung und der Stadtverwaltung die gravierenden Folgen für ihre Häuser nicht bewusst. Wer heute durch die Lüneburger Altstadtgassen geht, sieht schiefe Häuser, die dem sich bewegenden Untergrund hinterhergerutscht sind. Teile der Altstadt über der Saline, die im 16. und 17. Jahrhundert errichtet wurden, senken sich jedes Jahr um bis zu 13 cm ab.

Muss in Bergsenkungsgebieten beim Hausbau mit größeren Risiken gerechnet werden?

Inwieweit mit Risiken durch spätere Absenkungen gerechnet werden muss, wird vorab in einem Baugrundgutachten geklärt. Fachleute unterscheiden den Baugrund dabei in drei geotechnische Kategorien (GK) nach DIN 4020: In die GK 1 fallen einfache bauliche Anlagen auf einfachen und übersichtlichen Baugrundverhältnissen. In der GK 2 finden sich Bauwerke und Baugrundverhältnisse mittlerer Schwierigkeiten wieder und zur GK 3 gehören Bauwerke, die in mehrfacher Hinsicht anspruchsvoll in ihrer Herstellung sind, aber auch besonders schwierige Baugrundverhältnisse.

In der Regel ist davon auszugehen, dass Baugrund in einem Bergsenkungsgebiet der GK 3 zugeordnet wird. Das entsprechende Gutachten wird gem. DIN 4020 Abs. 5.3 von einem Sachverständigen für Geotechnik erstellt und macht nicht nur direkte Aufschlüsse – also Bohrungen – nötig, sondern auch eine versuchstechnische Ermittlung der Baugrundkenngrößen (z. B. Bodenart oder Bodengruppe gem. DIN 18196).

Bei einem Hausbau in einem Bergsenkungsgebiet kommt man um den Einbau von Bergschädensicherungen kaum herum. Mit diesen baulichen Maßnahmen werden Schäden am Gebäude, die durch Erdbewegungen entstehen, vermieden oder verringert. Dies wird z. B. durch eine Versteifung des Hauses erreicht, wodurch das Gebäude eventuelle Absenkungen des Erdreichs ohne einen Bruch oder Verformungen übersteht, die die erlaubten Grenzen für Bauwerksverformungen überschreiten. Dieses Vorgehen wird auch als Vollsicherung bezeichnet.
Ist es nur nötig, eine bauliche Sicherung gegen Längskräfte, die durch Pressung oder Zerrung hervorgerufen werden, zu erreichen, wird von einer Teilsicherung gesprochen.
An dieser Stelle zu sparen, ist keine gute Idee: Wenn das Haus fertig ist, ist eine Nachrüstung in der Regel nicht mehr möglich.

Grundsätzlich sollte davon ausgegangen werden, dass eine entsprechende Baugrunduntersuchung in einem Bergsenkungsgebiet etwas teurer ausfällt als bei einem unproblematischen Baugrund. Die in den einzelnen Bundesländern gültigen Verordnungen über die Prüfberechtigten und –sachverständigen nach der jeweiligen Landesbauordnung dürfen hier nach ihrem zeitlichen Aufwand abrechnen.

Kann ein Haus in einem Bergsenkungsgebiet mit einem Keller gebaut werden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Auch, wenn der Bau eines Kellers grundsätzlich möglich ist, muss die Umsetzung auf den Einzelfall bezogen erfolgen. Fachleute raten allerdings generell von einem Teilkeller ab: Die sich dadurch ergebenden unterschiedlichen Gründungshöhen können im Falle einer Bewegung des Erdreichs zu statischen Problemen führen. Deshalb ist in solchen Fällen ein Vollkeller immer die bessere Wahl.

 

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