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Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Der Haus- und Grundstückeigentümer trägt volles Haftungsrisiko, wenn z. B. der Mieter im schlecht beleuchteten Treppenhaus stürzt oder der Sturm einen Dachziegel auf das Fahrzeug des Nachbarn weht. Sollten auf dem Grundstück auch Menschen zu Schaden kommen, kann das für den Eigentümer auch Zahlungen in Millionenhöhe bedeuten. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer vor solchen finanziellen Folgen.

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Haus- und GrundbesitzerhaftpflichtversicherungDie Versicherung ist vor allem für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern ein Muss, aber auch für Vermieter von Einfamilienhäusern und Eigentümer von unbebauten Grundstücken. Sollte ein Haftpflichtanspruch gegen den Inhaber erhoben werden, dann hat dieser erfahrene Fachleute des Versicherungsunternehmens auf seiner Seite, die überprüfen, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sollte der Inhaber zum Schadenersatz verpflichtet sein, dann übernimmt die Versicherung die Bezahlung. Wenn jedoch der Inhaber nicht haften muss, dann werden die Ansprüche zurückgewiesen, notfalls auch vor Gericht. Die Versicherung bietet Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn z. B. der Verdienstausfall, eine lebenslange Rente, Schmerzensgelder oder Krankenbehandlungskosten des Verletzten gezahlt werden müssen. Eigentümer müssten andernfalls ohne den entsprechenden Versicherungsschutz mit ihrem eigenem Vermögen für den Schaden aufkommen.

Haftung auch für unbebautes Grundstück

Gefahren können bereits von einem unbebauten Grundstück ausgehen. Auch in diesem Fall ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass auf seiner Baustelle niemand zu Schaden kommt. Deshalb ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auch dann sinnvoll, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht. Auf diese Weise sind Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, durch den Versicherungsschutz ausreichend abgedeckt. Eigentümer, die nach dem Ende der Bauphase selbst in ihre Immobilie einziehen, brauchen die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht mehr, da für das Eigenheim auch eine Privathaftpflichtversicherung ausreicht. Vermieter dagegen kommen ohne diesen besonderen Schutz nicht aus.

Beruhigende Sicherheit für Vermieter

Eine Immobilie ist immer eine interessante Geldanlage, doch wer sein Eigentum vermieten möchte, benötigt auch die entsprechende Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese schützt den Eigentümer vor finanziellem Schaden, wenn ein Grundbesitzer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Zu diesen Pflichten zählen z. B. die bauliche Instandhaltung von Gebäuden auf dem Grundstück, das Schneeräumen auf Gehwegen an der Grundstücksgrenze, die Beleuchtung und die Reinigung. Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genießt der Hauseigentümer einen leistungsstarken Versicherungsschutz. Abgedeckt werden sämtliche Haftpflichtschäden, die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen sowie der Schutz vor Allmählichkeits- und Abwasserschäden. Bei berechtigten Ansprüchen ist der Hauseigentümer auch im Fall von Personen- und Sachschäden abgesichert.

Kosten und Schadenhöhe

Für ein Zweifamilienhaus mit 200 Quadratmetern Gesamtwohnfläche kostet der Schutz einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung jährlich zwischen 30 € und 180 €. Mit diesem Beitrag sind je nach Versicherer Schäden bis zu einer Versicherungssumme von mehreren Millionen Euro gedeckt. Auch für den Schutz eines unbebauten Grundstücks gibt es entsprechende Versicherungsvarianten, die jährlich zwischen 20 € und 100 € Beitrag kosten. Von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden jedes Jahr über 50.000 Schäden reguliert, im Jahr 2005 lag die Schadenshöhe durchschnittlich bei 2.100 €. Eigentümer sollten sich jedoch nicht von dem niedrigen Durchschnittswert blenden lassen: Der schlimmste Fall tritt nämlich ein, wenn ein Mensch wegen einer schweren Verletzung lebenslange Schäden davonträgt. Deshalb sollte die Versicherungssumme nicht niedriger als 3 Millionen € sein. Je nach Versicherer kann der Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden sogar bis zu 50 Millionen € betragen.


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