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Steigende Preise bei Gebäudeversicherungen
Schwere Stürme, Unwetter und heftige Regenfälle sorgen nicht nur für eine höhere Schadensquote bei den Assekuranzen, sondern auch zu höheren Beiträgen für die Versicherten. Die Beitragssteigerungen ziehen sich durch die komplette Versicherungsbranche. Zu unterscheiden ist bei Beitragsanpassungen jedoch zwischen der Erhöhung durch den gleitenden Neuwertfaktor (Beitragsanpassung) und einer tatsächlichen Beitragserhöhung.
Gleitender Neuwertfaktor
Diese Berechnung erfolgt auf dem fiktiven Versicherungswert 1914, dem letzten wirtschaftlich stabilen Wirtschaftsjahr aus langfristiger Perspektive. Dies wäre also der Neubauwert eines Gebäudes, wenn dies 1914 errichtet worden wäre. Ein zweiter Faktor für die Ermittlung der Versicherungssumme ist der Baupreisindex. Dieser spiegelt die Entwicklung der Baupreise seit 1914 wieder und wird jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Wenn also der Baupreisindex steigt, erhöht sich auch die Versicherungssumme, denn nach einem Feuerschaden muss das Haus daraus ja auch neu errichtet werden können. Der gleitende Neuwertfaktor hat also zur Folge, dass die aktuellen Material- und Baukosten im Vertrag angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Hier steigt zwar der Beitrag, aber dafür auch die Versicherungssumme, sodass man nicht von einer Erhöhung des Tarifbeitrages sprechen kann. Es besteht demzufolge auch kein Sonderkündigungsrecht.
Beitragserhöhung
Wird die Gebäudeversicherung teurer, ohne dass sich etwas am Versicherungsschutz ändert, handelt es sich tatsächlich um eine Erhöhung der Versicherungsprämie. Versicherungsnehmer werden sich an steigende Kosten gewöhnen müssen, denn mit der Schadensanzahl steigen auch die Kosten. Jedoch haben Sie in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Bevor Sie aber Ihre Gebäudeversicherung kündigen, sollten Sie die Tarife der Mitbewerber sorgfältig vergleichen. Dabei berücksichtigen unbedingt auch den Versicherungsschutz und die Bedingungen!
Sofern Ihre bisherige Versicherung in den letzten 5 Jahren einen Schaden reguliert hat,
sollten Sie erst kündigen, wenn Sie die Zusage einer anderen Assekuranz haben. In der Regel führen Vorschäden zu einer höheren Prämie bei der neuen Gesellschaft oder sogar zu einer Ablehnung.
Tipp:
Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie unter www.perfektversichert.de/risikoversicherungen/gebaeudeversicherung.html.
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