Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Förderprogramm zur Energieberatung für Wohngebäude
Gefördert wird eine ausführliche Energieberatung für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen. Ziel der Beratung ist die Übergabe eines energetischen Sanierungskonzepts, aus welchem ersichtlich ist,
- wie das Wohngebäude durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen schrittweise umfassend energetisch saniert werden kann.
- wie durch eine umfassende Sanierung ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht werden kann.
Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige für das in Rede stehende Gebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt. Gewährt wird die Förderung zudem nur, wenn der Energieberater von der Bewilligungsbehörde für das Förderprogramm zugelassen worden ist.
Förderhöhe
Gefördert werden 80 % des förderfähigen Beratungshonorars. Die Förderung ist für Ein-oder Zweifamilienhäuser auf maximal 1.300 € und für Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten auf maximal 1.700 € begrenzt. Förderfähig sind auch Honorarkosten für die Energieberatung einer Wohneigentümergemeinschaft.
Energieberatung durch Verbraucherzentralen - Verbraucherverbände
Die Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten in Kooperation mit dem DHB - Netzwerk Haushalt Berufsverband der Haushaltsführenden Landesverband Niedersachsen sowie dem Verbraucherservice Bayern in über 600 Orten eine unabhängige Energieberatung an, die alle Fragen rund um den privaten Energieverbrauch umfasst. Da die Beratung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, entstehen lediglich Beratungskosten in Höhe von 45,-- Euro. Einzelne Kommunen übernehmen auch diese Beträge. Nähere Informationen: Verbraucherzentrale Energieberatung
Weitere Informationen: https://www.bafa.de
Alle Angaben ohne Gewähr, letzte Aktualisierung erfolgte am 14.02.2022
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