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Die Kosten der Erdarbeiten richten sich nach der Bodenklasse

Die korrekte Feststellung der Bodenklassen ist seit jeher ein entscheidender Kostenfaktor. Die Notwendigkeit einer korrekten Klassifizierung wird auch nach der Einführung der Homogenbereiche, die die Bodenklassen abgelöst haben, bestehen bleiben. In vielen Fällen sind Bauunternehmen in ihrer Kalkulation von einer zu niedrigen Bodenklasse ausgegangen – es sei dahingestellt, ob dahinter Unwissenheit oder Absicht gestanden hat.

In zahlreichen Fällen wurde vermutlich so verfahren, um überhaupt eine Grundlage für ein Angebot zu haben. Tatsache ist allerdings, dass die Kunden unerwartet mit Mehrkosten von bis zu 3.000 Euro konfrontiert wurden, wenn diese Fehleinschätzung während der Erdarbeiten korrigiert und ein tieferer Aushub nötig wurde. Das ist Geld, das in den Finanzierungsplänen der Bauherren nicht vorgesehen war. Mithilfe eines vorab durchgeführten Baugrundgutachtens lassen sich solche ungewollten Überraschungen vermeiden.

Plötzlich muss doch tiefer gegraben werden

Bodenplatten müssen auf tragfähigem Grund und frostsicher gegründet werden. Die Frostgrenzen und der Bereich des tragfähigen Grundes ist zwar regional unterschiedlich, beginnt in der Regel jedoch bei Aushubtiefen zwischen 80 cm und 100 cm.

Häufig kalkulieren Bauträger jedoch nur Aushubtiefen von 40 cm ein und legen ihren Berechnungen die Bodenklasse 3 zugrunde. Vor Ort wird dann aber festgestellt, dass deutlich tiefer gegraben werden muss, um auf festen und frostsicheren Untergrund zu gelangen. Die Kosten für die zusätzlichen Aushubarbeiten trägt dann der Bauherr inklusive der Mehrkosten für den Abtransport der Erde. Schnell kommen so Summen zwischen 2.000,00 € und 3.000,00 € zustande, die vorher nicht eingeplant waren. Noch teurer wird die Fehlkalkulation dann, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um ein unterkellertes Gebäude handelt.

Bodenklassen im Bauvertrag prüfen

Wenn der Bauträger im Vertrag von einer falschen Bodenklasse ausgeht, kann es für den Bauherren noch teurer werden. Geregelt sind die Bauklassen in der DIN 18300, die Bodenarten in sieben Klassen einteilt:

  • Bodenklasse 1 – Oberboden
  • Bodenklasse 2 – fließende Bodenarten
  • Bodenklasse 3 – leicht lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 4 – mittelschwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 5 – schwer lösbare Bodenarten
  • Bodenklasse 6 – leicht lösbarer Fels sowie vergleichbare Bodenarten
  • Bodenklasse 7 – schwer lösbarer Fels

Sehr oft wird in Bauverträgen die Bodenklasse 3 mit leicht lösbarem Boden angesetzt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Sand- und Kiesböden, die sich unkompliziert mit einem Bagger ausheben lassen. Auch der Abtransport oder die anderweitige Verwendung von Erdaushüben der Bodenklasse 3 gestaltet sich unkompliziert, was sich preisgünstig in der Bauträgerkalkulation bemerkbar macht. Aus Sicht der Anbieter ist dies verständlich, sie schaffen somit eine allgemeine Kalkulationsgrundlage.

Die Realität sieht jedoch leider oft ganz anders aus. Die Arbeiter vor Ort bekommen es häufig mit Lehm- und Tonböden zu tun, die den Bodenklassen 4 bzw. 5 entsprechen. Auch schwer lösbare Felsböden der Klasse 6 gehören je nach Region nicht zur Seltenheit. Für Bauherren bedeutet dies dann, dass die Kosten für den Erdaushub stark steigen.

Die Kosten für den Erdaushub variieren naturgemäß stark nach der Region. Kalkuliert wird pro Kubikmeter Aushubmasse, wobei durchschnittlich mit Kosten zwischen 22,00 € bis 47,00 € pro Kubikmeter gerechnet werden muss.

Hinweis:
Eigentlich dürften Sie in Baubeschreibungen den Begriff "Bodenklasse" gar nicht mehr finden, denn bereits im August 2015 wurde in der VOB/C 2015 der Ersatz von Bodenklassen durch die Einteilung in Homogenbereiche verankert. (siehe "Aus Bodenklassen wurden Homogenbereiche".) Diese Norm wurde 2016 und 2019 nochmals überarbeitet. Bodenklassen nach DIN 18300 gibt es demzufolge nicht mehr. Da jedoch in den meisten Baubeschreibungen noch immer von Bodenklassen die Rede ist, haben wir den Artikel nicht entfernt.

Baugrundgutachten hilft bei der Kostenermittlung

Um sich einen Überblick über die tatsächlichen Kosten für den Aushub zu verschaffen, bietet sich ein Baugrundgutachten an. Für die Erstellung des Gutachtens müssen ca. 1.000,00 - 1.500,00 € eingeplant werden.

 

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