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Energieeffizienz durch Wärmedämmung

Die heutige Energiepolitik wirkt sich mehr und mehr auch auf die Baubranche aus. Immer wichtiger wird es, das Eigenheim so energieeffizient wie möglich zu gestalten, um eine möglichst hohe Kosteneinsparung bei der energetischen Versorgung der eigenen vier Wände zu erzielen. Eine Methode dies zu realisieren ist der Einsatz von gedämmten Bauteilen im ganzen Haus.

Energieeffizienz

Die Bedeutung des Wortes Energieeffizienz wird jedem Bauherrn und Eigenheimbesitzer bereits zu hören gekommen sein. Doch was dies, auf das eigene Bauwerk betrachtet, bedeutet, bleibt zumeist unklar. Ein Haus ist umso energieeffizienter, je weniger Energie benötigt wird, um es im Winter zu beheizen und im Sommer zu kühlen. Desweiteren zählen unter Anderem die Stromversorgung sowie die Art der Beheizung eine enorme Rolle in der Kostenbilanz eines Einfamilienhaushalts. Die Rechtsgrundlage zur Definition von Energeieffizienz ist das Gebäudeenergiegesetz , auch GEG abgekürzt. In dieser Verordnung wird ganz klar definiert, wie die Energiebilanz eines Neubaus sowie sanierter Objekte auszufallen hat. Für eine exakte Berechnung sollte ein Fachmann, ein Architekt oder Energieberater, zurate gezogen werden. Diese Fachkundigen ermitteln im Auftrag des Bauherrn, an welcher Stelle des Gebäudes/ an welchem Bauteil, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die Vorgaben des GEG einzuhalten.

 

Wärmedämmung des Kellers/ der Bodenplatte

Eine Art, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu steigern ist es, die Gebäudehülle so umfangreich wie möglich zu dämmen. Dies sollte bereits im Bereich der Bodenplatte sowie des eventuell vorhandenen Kellers beginnen, insofern dieser Nutzräume enthält.

Für das Fallbeispiel des mit Nutzräumen versehenen, neu gebauten Kellers gilt Folgendes:

Eine Dämmung auf der Bodenplatte ist unerlässlich. Die Aufbaustärke der Dämmebene muss gemäß den energetischen Berechnungen erfolgen. Der Bauherr sollte bereits während der Planungsphase zusammen mit dem Architekten festlegen, ob eine Installationsdämmung im Bereich der oberseitigen Bodenplattendämmung als sinnvoll erachtet wird. Werden die haustechnischen Installationen auf der Bodenplatte verlegt, ist eine Installationswärmedämmung ratsam. Verlaufen die Zu- und Ableitungen unter der Kellerdecke, kann eine herkömmliche Dämmung vorgenommen werden. Geeignet ist in diesem Bereich eine Polystyroldämmung, da diese druckfest und damit begehbar ist. Zusätzlich ist es möglich bereits vor dem Gießen der Bodenplatte, den Untergrund mit Dämmung auszufüllen. Dies sollte eine Perimeterdämmung sein, da sie feuchteresistent ist. Desweiteren ist auf eine hochdruckfeste Dämmung zu achten, da die Lasten der Bodenplatte direkt auf die Dämmung einwirken. Zusätzlich zur Dämmung der Bodenplatte sollten die Kelleraußenwände auf der Außenseite mit einer Perimeterdämmung versehen werden. Ebenfalls wie unter der Bodenplatte, ist sie auch hier geeignet, da sie feuchteresistent ist. Für das Aufbringen an der Außenwand sollte auf einen Kleber auf Bitumenbasis zurück gegriffen werden, da dieser mit der äußeren Abdichtung des Kellers (bituminöse Dickbeschichtung) verträglich ist. Abweichende Klebstoffe können zu einer Funktionsbeeinträchtigung führen, im Sinne einer Ablösung der Dämmplatten von der Wand bzw. zur Zerstörung der Abdichtungsebene.

Fallbeispiel vorhandener Keller ohne Nutzräume:

Zwar ist die Option, einen Keller ohne Nutzräume zu errichten, mittlerweile unüblich in der Baubranche, jedoch tritt dieser Fall von Zeit zu Zeit auf. Für diesen Fall der Nutzung ist es nicht notwendig, das komplette Kellergeschoss zu dämmen. Es genügt im Gegensatz zum vorherigen Beispiel eine Dämmung unter der Kellerdecke sowie eine Dämmung der Kelleraußenwände außenseitig von der Geländeoberkante an  bis circa einen Meter unter Geländeoberkante. Die Wanddämmung bewirkt, dass die entstehende Wärmebrücke zwischen Kellerdecke und Dämmebene der oberirdischen Geschosse reduziert wird.

Fallbeispiel vorhandener Keller in einem zu sanierenden Objekt:

Im Gegensatz zu einem Neubau ist die Dämmung eines bereits bestehenden Objektes im Kellerbereich ungleich aufwendiger. Zunächst sollte durch einen Fachmann geprüft werden, ob der Keller „trocken“ ist. Ist dies nicht der Fall, sollten vorerst alle notwendigen Maßnahmen zur Trockenlegung getroffen werden. Die Dämmung eines „nassen“ Kellers bedeutet in fast jedem Fall eine rasche Schimmelbildung. Der entstehende Schaden könnte immens ausfallen. Ist der Keller jedoch in einem einwandfreien Zustand, ist die Vorgehensweise zur Dämmung vergleichbar mit den Methoden aus den beiden vorherigen Fallbeispielen. Jedoch ist es in den meisten Fällen nur erschwert möglich, die Unterseite der Bodenplatte zu dämmen. Dies ist nur dann überhaupt eine Option, wenn die vorhandene Bodenplatte, in dem Fall, dass diese überhaupt vorhanden ist, zwischen den Wänden zurückgebaut wird. Erst dann keine eine hochdruckfeste Dämmlage eingebaut werden. Die Bodenplatte sollte daraufhin erneuert werden. Desweiteren sollte der erhöhte Aufwand zur Abgrabung und Freilegung der Kelleraußenwände nicht unterschätzt werden. In den allerhäufigsten Fällen ist dazu zu raten, lediglich die Unterseite der Kellerdecke eines Bestandhauses mit Dämmmaterial zu versehen, die übrigen Bereiche unberührt stehen zu lassen und keine Nutzräume im Kellergeschoss vorzusehen. Diese Option sollte vom Bauherrn bereits vor dem Hauserwerb durchdacht werden.

 

Wärmedämmung der Außenwände (oberirdische Geschosse)

Je nach Beschaffenheit der Außenwände eines Gebäudes sind unterschiedliche Maßnahmen zur Wärmedämmung durchzuführen.

Fallbeispiel Neubauobjekt Außenwänden aus Mauerwerk oder Beton

Bei dieser Konstruktionsart ist die Anbringung einer Dämmlage an die Außenwand recht simpel umsetzbar. Geeignet sind unterschiedliche Dämmstoffe. Die unter Eigenheimbesitzern bekannteste Methode ist die, der Dämmung mit Polystyrol in Plattenform. Je nach Hersteller ist die Anbringart unterschiedlich. Teilweise wird eine vollflächige Verklebung, Aufbringen des Klebstoffs vollflächig auf der ganzen Platte, gefordert. Zumeist ist jedoch die Ausbildung von Klebebatzen ausreichend. Dies bedeutet, dass eine vorgegebene Anzahl von Klebepunkten auf die Platte aufgebracht wird. In jedem Fall notwendig ist die Verlegeart im Verband. Diese Methode ist aus dem Mauerwerksbau bekannt und bezeichnet das reihenweise aneinanderfügen des Baustoffes, wobei die senkrechten Fugen zweier übereinander liegenden Reihen nicht aufeinander treffen dürfen. Nur dann ist eine ideale Lebensdauer und Dämmwirkung garantiert. Nach den neuen Vorgaben der EnEV sind Dämmstoffstärken von sechzehn Zentimetern keine Seltenheit mehr. Die genaue Stärke der Dämmlage ist der Berechnung des Fachmanns zu entnehmen. Weniger bekannt, jedoch ebenso effektiv, ist die Dämmung mit Mineralfaserplatten. Dies ist ein natürlicher Dämmstoff, der ebenso wie Polystyrol als Plattenware geliefert wird.

Fallbeispiel Neubauobjekt mit Holzaußenwandkonstruktion

Bei dieser Bauweise kann ein Teil des notwendigen Dämmmaterials bereits in den Zwischenraum der Holzkonstruktion eingebracht werden. Üblich ist hier die Nutzung von mineralischer Dämmung. Jedoch sind auch die Einblasung von Zellulose oder Holzfasern möglich. Dies steigert die Ökobilanz des Gebäudes und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Die energetische Berechnung gibt weiterhin an, ob die Dämmstärke im Zwischenraum der Holzkonstruktion ausreichend ist oder ob gegebenenfalls eine zusätzlich Dämmlage auf der Außenseite der Wände notwendig wird. In diesem Fall sollte die Methode analog zu Mauerwerks- oder Stahlbetonbauten gewählt werden. Da Holz ein natürlicher Rohstoff ist, sollte jedoch auch aus die Verwendung von natürlichen Baustoffen als Dämmlage zurück gegriffen werden.

Fallbeispiel Bestandgebäude mit Putzfassade

Die nachträgliche Dämmung von Außenwänden bestehender Gebäude kann unter Umständen einen größeren Aufwand bedeuten als bei einem Neubauobjekt. Ist an der Fassade Putz aufgebracht, so kann dieser nicht ohne Weiteres mit einer Dämmung beklebt werden. Vorerst ist der Zustand des Außenputzes durch einen Fachmann zu begutachten. Dieser prüft, inwieweit die Putzstruktur geschlossen ist, es Hohlräume oder zu große Fehlstellen gibt, bzw. der Untergrund ausreichend stabil ist zur Anbringung von Wärmedämmmaterial. Werden all diese Punkte positiv beschieden, kann direkt mit der Dämmung der Außenwände begonnen werden. Andernfalls ist es notwendig, vorab den kompletten Putz abzuschlagen.

Fallbeispiel bestehendes Objekt mit einer unter Denkmalschutz stehenden Fassade

Der Denkmalschutz ist eine effektive Methode zur Erhaltung von gewachsenen Stadtbildern. Jedoch birgt ein denkmalgeschütztes Objekt auch einige Tücken. Vor allem im Bereich der Dämmung der geschützten Fassade. Wenn das äußere Erscheinungsbild eines Hauses nicht verändert werden darf, ist es ausgeschlossen, eine Dämmung auf der Außenseite aufzubringen. In diesem Fall besteht die einzige Möglichkeit der Außenwanddämmung in der Anbringung von Innendämmung. Über dieses Thema gibt es fachlich sehr kontroverse Aussagen. Sollte eine Innendämmung geplant werden, sollte unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden. Dieser muss genaueste Berechnungen durchführen, wie und wo der Taupunkt in der Bestandswand und in der zukünftig gedämmten Wand liegen wird. Erfolgt dies nicht, ist eine Schimmelbildung quasi vorprogrammiert. Desweiteren muss darauf hingewiesen werden, dass eine Innendämmung in keinem Fall ebenso effektiv wie eine Außendämmung sein kann. In jedem Bereich, in dem eine Innenwand auf die Außenwand trifft, kann in diesem Bereich keine Dämmung verbaut werden. Dies stellt eine Wärmebrücke dar. Auch diese Eckpunkte müssen mittels Berechnungsmodellen geprüft werden. Es ist unter Umständen möglich, dass die Eckbereiche zwischen Innenwand und Außenwand einen dermaßen großen Temperaturunterschied aufweisen, dass auch hier mit Tauwasserausfall und anschließender Schimmelbildung zu rechnen wäre.

 

Dämmung des Daches als oberer Gebäudeanschluss

Nachdem die Dämm-Methoden für den Keller/ die Bodenplatte sowie für die Außenwände festgelegt sind, ist auch der obere Gebäudeabschluss mit einer Dämmlage zu versehen. Auch in diesem Bereich müssen unterschiedliche, von der vorherrschenden Nutzungs- und Bestandssituation abhängige Betrachtungen erfolgen.

Fallbeispiel Neubauobjekt mit geneigtem Dach sowie Nutzflächen im Dachgeschoss

Sobald Nutzräume im obersten Geschoss vorhanden sind, spricht man umgangssprachlich von einem ausgebauten Dachgeschoss. Schon diese Begrifflichkeit verdeutlicht, dass auch diese Räume beheizt sind und dadurch einer Wärmedämmung bedürfen. Die Dämmlage in geneigten Dächern, welche als Sparren- oder Pfettendach hergestellt sind, wird in den Sparrenzwischenraum eingebracht. Hierfür wird zumeist mineralische Dämmung verwendet, welche als Bahnenware geliefert wird. Auch im Bereich des Daches ist die energetische Berechnung ausschlaggebend für die Dämmstärke. Teilweise reicht die Stärke der Dämmung im Sparrenzwischenraum jedoch nicht aus, den Anforderungen nachzukommen. In diesem Fall kann eine Auf- oder Untersparrendämmung zusätzlich zum Einsatz kommen. Als Aufsparrendämmung sind Holzweichfaserplatten sehr geeignet. Diese lassen sich als Plattenware leicht im Verband verlegen. Als Untersparrendämmung kann dieser Baustoff ebenso zum Einsatz kommen. Jedoch sind in diesem Bereich auch anderweitige Dämmstoffe denkbar. Abgewogen werden sollte zwischen Kosten und Arbeitsaufwand. Siehe auch hausbauberater.de/bauweisen/dachbauweisen/dachdaemmung.

Fallbeispiel Neubauobjekt ohne Nutzräume im Dachgeschoss

Sind im Dachgeschoss keine Nutzräume vorhanden, so muss dieser nicht zwingend komplett ausgedämmt werden. Hier entsteht ein immenser Einsparungsfaktor bezogen auf Material und baulichen Aufwand. In einigen Fällen ist die Dachneigung so gering, dass ein Aufenthaltsraum im Dachgeschoss aufgrund der Deckenhöhe keinen Sinn macht. Es entsteht lediglich ein so genannter Spitzboden zu Lagerzwecken. In diesem Fall sollte die Geschossdecke über dem letzten mit Nutzräumen versehenen Geschoss oberseitig mit einer horizontalen Dämmlage versehen werden. Diese kann mineralisch oder auch aus Polystyrol sein.

Fallbeispiel bestehendes Objekt

Bei einem bestehenden Objekt, in welchem Nutzräume im Dachgeschoss geplant sind, sollte grundsätzlich wie bei einem Neubauobjekt verfahren werden. Jedoch kann die energetische Berechnung aufzeigen, dass der Sparrenzwischenraum nicht ausreichend dimensioniert ist, um die Vorgaben zu erfüllen. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird angeraten, die Sparren aufzudoppeln. Diese Methode ergibt den Vorteil, dass zum Einen mehr Raum für die Zwischensparrendämmung entsteht (welche kostenseitig betrachtet am günstigsten umsetzbar ist) und zum Anderen, dass die teils unterdimensionierten Sparren verstärkt werden. Die Dimensionierung der Sparrenquerschnitte muss nicht zwingend zum Errichterzeitpunkt falsch ausgelegt worden sein. Vielmehr haben sich die Lastannahmen und Grundsätze der Statik im Laufe der Zeit durch abweichende äußere Einflüsse verändert, zumeist sind diese klimatischer Natur (Schneelasten usw.). Andersherum betrachtet, ist es jedoch nicht auszuschließen, dass auch bei einer Nichtnutzung des Dachgeschosses, die Sparren verstärkt werden müssen, auch wenn in diesem Fall wie bei einem Neubauobjekt die Zwischenräume nicht gedämmt werden müssen. In jedem Fall ist bei beiden Ausführungsarten an einem Bestandsgebäude neben dem Energieberater auch ein Statiker hinzuzuziehen. Als Laie ist die Tragfähigkeit der vorhandenen Konstruktion kaum einschätzbar.

 

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