Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Aus Bodenklassen wurden Homogenbereiche
Mit Wirkung zum August 2015 wurden mehrere DIN-Normen, die sich mit dem Baugrund beschäftigen, zurückgezogen und durch neue Vorgaben ersetzt. Für Hausbaufirmen und Bauherren von Eigenheimen ist dabei insbesondere die DIN 18300 (Erdarbeiten) von Interesse. Sie regelte die Einteilung des Baugrunds in insgesamt sieben Bodenklassen, die sich auch mit felsigem Untergrund beschäftigten und war als Allgemeine Technische Vertragsbedingung (ATV) – Erdarbeiten Bestandteil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C (VOB/C).
Der Hintergrund für die Neuaufstellung des Normenwerks waren die zahlreichen in den VOB verankerten ATV zur Baugrundbeschreibung, die stark voneinander abwichen. In immerhin 13 Normen der VOB/C waren Bauleistungen geregelt worden, die sich in irgendeiner Weise mit Boden und Fels beschäftigen. Die Zielsetzung war also eine Vereinheitlichung der Bodenklassifizierung über alle Normen hinweg.
Das waren die Bodenklassen
Den Baufirmen und vielen Bauherren ist diese alte Klassifikation nach der DIN 18300 geläufig:
- Klasse 1: Oberboden
- Klasse 2: Fließende Bodenarten
- Klasse 3: Leicht lösbare Bodenarten
- Klasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten
- Klasse 5: Schwer lösbare Bodenarten
- Klasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten
- Klasse 7: Schwer lösbarer Fels
Die Mehrzahl der im Eigenheimbau tätigen Unternehmen hatte, sofern keine Baugrunduntersuchung durchgeführt worden war, stillschweigend die Bodenklasse 3 vorausgesetzt und entsprechend in ihre Kalkulation eingepreist.
Das macht einen Homogenbereich aus
Die DIN 18300:2015-08 definiert einen Homogenbereich so:
„Boden und Fels sind entsprechend ihrem Zustand vor dem Lösen in Homogenbereiche einzuteilen. Der Homogenbereich ist ein begrenzter Bereich bestehend aus einzelnen oder mehreren Boden- oder Felsschichten, der für einsetzbare Erdbaugeräte vergleichbare Eigenschaften aufweist. Sind umweltrelevante Inhaltsstoffe zu beachten, so sind diese bei der Einteilung in Homogenbereiche zu berücksichtigen.“
Das heißt in der Praxis:
Mit dem Wegfall der Bodenklassen entfällt die geologische Beschreibung der einzelnen Bodenschichten. Die Homogenbereiche stellen die bautechnischen Eigenschaften des Baugrunds in den Mittelpunkt. Es geht also darum, die für ein Gewerk gleichen Leistungswerte für die Bearbeitung des Baugrunds (z. B. bohren, transportieren, rammen) zusammenzufassen. Sie vereinigen damit, wenn dies erforderlich ist, mehrere Baugrundschichten zu einem Homogenbereich. Wann und inwieweit dies erfolgt, hängt immer von der Einschätzung des Baugrundgutachters ab, der seine Ergebnisse in einem Geotechnischen Bericht nach DIN 4020 zusammenfassen muss. Diese Norm beschäftigt sich mit der Beschreibung und Benennung von Boden und Fels.
Bodengutachten mit Homogenbereichen – viel Aufwand, mehr Sicherheit, höhere Kosten
Die Einteilung des Bodens in Homogenbereiche erfordert einen deutlich höheren Aufwand und macht in der Regel aufwendige Feld- und Laborversuche nötig. Baugrundsachverständige müssen nun vor ihrer Untersuchung wissen, welche Gewerke bei einem Bauvorhaben eingesetzt werden sollen. Um die für jedes Gewerk benötigten Angaben machen zu können, müssen ihnen vorab alle Informationen über das Bauprojekt zur Verfügung gestellt werden. Auf diese Weise kann der Baugrund jedoch detaillierter als mit den veralteten Bodenklassen beschrieben werden, was in jedem Fall der Sicherheit des geplanten Bauwerks zugutekommt. Durch die neuen Regelungen sind außerdem Baugrundsachverständige und Objektplaner erstmals darauf angewiesen, sich eng miteinander abzustimmen, was in der Vergangenheit oft zu kurz kam.
Es ist unstrittig, dass sich mit dem neuen System der Planungsaufwand deutlich vergrößert und der Umfang der Leistungsverzeichnisse zunimmt, da für jeden einzelnen Homogenbereich eine separate Position ausgeschrieben werden muss. Damit gehen selbstverständlich auch höhere Kosten für die Erstellung des Baugrundgutachtens einher, was sich insbesondere bei relativ kleinen Bauprojekten wie z. B. der Erstellung eines Einfamilienhauses als problematisch erweisen kann. Dabei spielt auch die Zuordnung des geplanten Bauwerks in eine der geotechnischen Kategorien nach DIN 4020 eine Rolle, da sie darüber entscheidet, wie umfangreich ein Bodengutachten (Geotechnischer Bericht gem. DIN 4020) ausfallen muss. Bei einfachen Baumaßnahmen, die in die geotechnische Kategorie (GK) 1 fallen, kann ggf. auf ein Bodengutachten verzichtet werden. Hierunter fallen z. B. Einfamilienhäuser, sofern der Grundwasserspiegel unterhalb der Gründungs- oder Baugrubensohle liegt und das Gebäude bestimmte Stützen- und Streifenlasten nicht überschreitet. Sobald jedoch eine Gründung neben einem bestehenden Gebäude durchgeführt werden soll, ist grundsätzlich von der Zugehörigkeit zur GK 2 auszugehen.
Diese Kriterien spielen für die Einteilung von Homogenbereichen eine Rolle
Die aktuelle DIN 18300 sieht eine Reihe von Bodenmerkmalen vor, die vom Baugrundsachverständigen überprüft werden müssen. Dazu gehören
- die ortsübliche Bezeichnung des Bodens
- die Korngrößenverteilung mit Körnungsbändern nach DIN 18123,
- der Masseanteil Steine, Blöcke und große Blöcke nach DIN EN ISO 14688-1; Bestimmung durch Aussortieren und Vermessen bzw. Sieben, anschließend Wiegen und dann auf die zugehörige Aushubmasse beziehen,
- die Dichte nach DIN EN ISO 17892-2 oder DIN 18125-2,
- die undränierte Scherfestigkeit nach DIN 4094-4 oder DIN 18136 oder DIN 18137-2,
- der Wassergehalt nach DIN EN ISO 17892-1,
- die Plastizitätszahl nach DIN 18122-1,
- die Konsistenzzahl nach DIN 18122-1,
- die Lagerungsdichte: Definition nach DIN EN ISO 14688-2, Bestimmung nach DIN 18126,
- der organischer Anteil nach DIN 18128 und
- die Bodengruppen nach DIN 18196.
Die Abkehr von den Bodenklassen zugunsten der Einführung von Homogenbereichen hat in Fachkreisen grundsätzlich Zustimmung ausgelöst. Es wird dort jedoch auch beobachtet, inwieweit sich die öffentliche Hand an die neue Systematik hält. Davon wird zum großen Teil auch die Akzeptanz der neuen DIN 18300 in der privaten Bauwirtschaft abhängen.