Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Behindertengerechtes Bad richtig planen: Kosten, Zuschüsse und Ideen
Einschränkungen der Beweglichkeit machen sich im Bad besonders bemerkbar. Menschen mit Behinderung wissen das aus täglicher Erfahrung. Ein behinderten- bzw. rollstuhlgerechtes Badezimmer ist für sie unabdingbar. Doch das Umbau-Ergebnis muss kein steriler Raum sein. Ein Wohlfühlbad ist auch für Personen mit Handicap machbar. Zuallererst kommt es auf die Ausstattung der Sanitäranlagen sowie Hilfsmittel an. Das will gut geplant sein! Wir zeigen, was es zu beachten gilt und welche Kosten anfallen. Nicht alle muss man aus eigener Tasche stemmen.
Ein Bad ohne Barrieren!
Das Bad ist der Ort der Körperhygiene, des Wohlfühlens und Abschaltens. Für Menschen mit Behinderungen, – ob jünger oder im fortgeschrittenen Alter – wird ein Standardbadezimmer zum Albtraum. Glatte Bodenfliesen, zu wenig Platz zum Bewegen, keine Sitzmöglichkeit beim Waschen, kaum Abstellfläche für den Rollator. Die Folgen: Die Morgentoilette wird zur Tortur, das Bad ist nur noch eingeschränkt nutzbar. Dennoch möchte man in seinen eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Höchste Zeit sein Bad behindertengerecht umzugestalten!
Ziel ist die Beseitigung sämtlicher Hindernisse. Die DIN-Norm 18040-2 gibt dahingehend klare Mindestanforderungen vor. Sie sollte mindestens als Richtschnur gelten, auch wenn sich in der Praxis nicht alles umsetzen lässt. Die individuellen Bedürfnisse sind Dreh- und Angelpunkt bei der Planung eines behindertengerechtes Bades. Menschen mit leichter Gehbehinderung, Rollstuhlnutzer, Alzheimer-Erkrankte oder Sehbehinderte: Alle haben unterschiedliche Ansprüche an ein barrierefreies Bad.
Dabei steht nicht nur die bloße Quadratmeter-Größe im Mittelpunkt. Noch viel mehr kommt es auf das sorgfältig geplante Anordnen und Ausstatten der sanitären Anlagen, Badmöbel, Hilfsmittel sowie Bedienvorrichtungen an. Nicht vergessen: Familienmitglieder oder Mitbewohner nutzen das Bad weiterhin. Wohnberatungsstellen sind eine gute Adresse in Wohnortnähe, wenn man Hilfe beim Planen braucht. Zu Grundrissen und Gestaltungsmöglichkeiten für behindertengerechte Bäder beraten auch lokale Pflegestützpunkte, Sanitätshäuser sowie Handwerksbetriebe im Sanitärbereich. Ratgeber, als Handbuch oder Website, bieten Orientierung.
Wie sollte ein behindertengerechtes Bad aussehen?
Ausreichend großer und intelligent gestalteter Raum: So lassen sich die Anforderungen an ein behindertengerechtes Bad zusammenfassen. Die Breite der Badtür sollte 90 cm betragen, damit auch ein Rollstuhl durchpasst. Optimal ist es, wenn sich die Tür nach außen öffnen lässt. Das schafft mehr Freiraum im Bad und ermöglicht einer Hilfsperson im Ernstfall unkompliziert den Zugang. Auch das Türschloss sollte von außen entriegelbar sein. Von Bedeutung sind große Abstandsflächen vor den sanitären Anlagen – also bspw. vor dem Waschtisch. Experten empfehlen hier eine Fläche von mindestens 150 x 150 cm. Zum Vergleich: Menschen ohne Handicap brauchen 60 x 60 cm.
Alternativlos bei Rollstuhlnutzern ist ein unterfahrbarer Waschtisch. Ein normales Waschbecken tut es auch, wichtig ist der notwendige Bein-Freiraum. Auch auf die Möglichkeit einer seitlichen Nutzung des Waschtisches ist zu achten. Gehbehinderte schätzen es, wenn sie sich sitzend waschen können. Insofern muss auch ein kleiner Hocker Platz finden. Bei der Installation der Armaturen sollte man auf Einhandhebelmischer setzen; ideal ist, wenn sich der Wasserhahn zur Seite wegschwenken lässt. Rutschfester Bodenbelag (z. B. Fliesen mit Rutschfestigkeitsklasse 12) ist im gesamten Bad empfehlenswert. Im Duschbereich ist er ein Muss. Dieser sollte stufenlos sein, – eine bodengleiche Dusche mit jeder Menge Bewegungsfreiheit ist das Optimum.
Wanne raus, Dusche rein: Beispiel für den Bad-Umbau
Ein Wannenbad ist eine feine Sache. Doch wenn das Besteigen der Wanne nur noch mit Mühe gelingt, die Angst auszurutschen, allgegenwärtig ist oder ein Rollstuhl deren Nutzung ausschließt, muss eine neue Lösung her. Der Einbau einer ebenerdigen Dusche ist eine Alternative. Sie ist unkompliziert begehbar und kann mit entsprechenden Haltegriffen ausgestattet werden. Im Duschbereich lässt sich ein Plastehocker platzieren, der als Sitzgelegenheit dient. Der Aufwand für die Transformation von Badewanne zu Dusche ist überschaubar, allerdings mit hohen Kosten verbunden.
Personen mit eingeschränkter Mobilität schätzen solch eine bodengleiche Dusche ungemein. Denn jede Stufe oder Schwelle wird für sie zur schwer überwindbaren Hürde. Das schürt Unsicherheit und erhöht die Sturzgefahr. Ähnliches gilt für Treppen in Haus oder Wohnung. Oft befindet sich das Familienbad im Obergeschoss. Hier sorgt der Einbau eines Treppenlifts (oder Plattform Treppenlift) für die aus dem umgebauten Bad lieb gewonnene Barrierefreiheit.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten für ein behindertengerechtes Bad sind nicht von Pappe. Allein der Einbau einer bodengleichen Dusche schlägt mit bis zu 4800 Euro zu Buche. Der finanzielle Aufwand für ein komplettes behinderten- und pflegefreundliches Bad liegt gut und gern im fünfstelligen Bereich. Doch auch Einzelmaßnahmen können wirkungsvoll sein, – sei es das barrierefreie WC, ein Sitz im Duschbereich oder das Anbringen von stabilen Haltegriffen. Vom Umfang der geplanten Maßnahmen hängt es ab, wie hoch die Kosten ausfallen. Auch die räumlichen Gegebenheiten und die regional üblichen Handwerkerpreise spielen eine wichtige Rolle.
Experten empfehlen, sich mehrere Angebote einzuholen und die Preiskalkulation zwischen den Handwerksbetrieben penibel zu vergleichen. Hier ist die Gefahr groß, in eine Kostenfalle zu tappen. Zuvor sollte man genau wissen, was man möchte! Auch ist darauf zu achten, dass die Sanitärunternehmen bei ihrem Kostenvoranschlag mit exakten Markennamen arbeiten. So ist bspw. die Preisspanne zwischen verschiedenen Waschtisch-Varianten beachtlich. Hier können mehrere Hundert bis 1000 Euro anfallen. Je hochwertiger die Badausstattung sein soll, umso höher der Preis.
Bekomme ich Zuschüsse für ein behindertengerechtes Bad?
Angesichts des kostspieligen Vorhabens sollte die Recherche nach Möglichkeiten einer finanziellen Förderung Teil meiner Bad-Planung sein. Denn die gibt es! Erster Anlaufpunkt ist die Krankenkasse bei der Treppenlift Antragstellung. Die kommt gemäß Pflegehilfsmittelkatalog für Hilfsmittel auf, die das Leben mit Handicap leichter machen. Für behindertengerechte Bäder wäre das bspw. die Erhöhung des WC-Sitzes. Einzureichen ist eine ärztliche Verordnung. Ist man pflegebedürftig, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss für „Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung“. Bis zu 4000 Euro pro Person sind drin. Die können bspw. für einen Treppenlift genutzt werden – oder für den Badumbau.
Barrierefreiheit ist ein Thema, das alle angeht. Deshalb legen die Bundesländer regelmäßig Förderprogramme zur „Wohnraumanpassung“ auf. Darin werden mit ansehnlichen Summen geplante Umbaumaßnahmen bezuschusst. Für die Schaffung eines behindertengerechten Bades wird die Förderung besonders rege genutzt. Vor der Antragstellung muss eine Beratungsstelle aufgesucht werden, die alle Kriterien kennt. Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme eines Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (KfW). „Altersgerecht Umbauen“ heißt das Programm (effektiver Jahreszins: 0,78 Prozent), das Vorhaben wie den Badumbau mit bis zu 50.000 Euro unterstützt.