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Bauzeitgarantie: Hausbau mit vertraglich garantierter Bauzeit?

Dass der Bau eines Eigenheims für die meisten Menschen das größte finanzielle Wagnis ihres Lebens ist, ist bekannt. Deshalb ist eine gute Planung umso wichtiger, um unnötige Kosten zu vermeiden. Bauunternehmen bieten daher häufig eine Bauzeitgarantie an. Wir erläutern, was es damit auf sich hat und worauf Bauinteressierte achten müssen.

Mit der Bauzeitgarantie garantiert der Bauunternehmer seinem Kunden die Fertigstellung seiner Bauleistungen zu einem festgelegten Termin. Außerdem wird vereinbart, welche Kosten der Bauunternehmer trägt, wenn der Termin nicht eingehalten wird. Ein seriöses Bauunternehmen meint damit die Zeit zwischen dem Beginn des Aushubs für die Baugrube und der vollständigen Beendung des vertraglich vereinbarten Leistungsspektrums.

Bauzeitversprechen genau lesen!

Der Wettbewerb unter den Hausanbietern ist hart und die Bauzeit ist oft ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung eines Bauherrn. Da kann es durchaus auch Offerten geben, die mit einer Bauzeit von vier Monaten werben. In diesen Fällen sind die Trocknungszeiten für die Bodenplatte (7 Tage), den Estrich (4-6 Wochen), Innenputz und oft auch lieferbedingte Verzögerungen ausgeschlossen.

Dafür ein Beispiel:

Ein Hausanbieter wirbt mit einer Bauzeit von 6 Monaten für ein schlüsselfertiges Haus in Massivbauweise. Ausgeschlossen sind technologisch bedingte Trocknungszeiten, schlechte Wetterbedingungen und Verzögerungen von Baustofflieferungen. Das bedeutet im Klartext auf jedem Fall schon mal dies:

  • 6 Monate reguläre
    + 1 Woche (Trockenzeit Bodenplatte)
    + 4 Wochen (Trockenzeit Estrich)
    + 1 Woche (Trockenzeit Innenputz)
  • Summe: 7 Monate und 2 Wochen

Zu beachten ist, dass wir hier sehr optimistisch von optimalen Bedingungen für die Trocknung des Estrichs und Innenputzes ausgegangen sind. Unbeachtet blieb auch, dass es beim Bau durchaus auch mal Lieferengpässe geben kann, die der versprochenen Bauzeit zugerechnet werden müssen. Auch die wetterbedingten Verzögerungen gehen hier zulasten des Bauherrn.

Dafür ein Beispiel:

Der Bauvertrag wurde im Oktober geschlossen, mit einer Bauzeitgarantie von 6 Monaten. Die Baugenehmigung wurde im Dezember erteilt. Faktisch beginnt die Bauzeituhr mit Zugang der Baugenehmigung zu ticken. Wir geben mal vier Wochen Karenzzeit oben drauf, der Bau müsste also im Januar starten. Die Temperaturen liegen nachts höchstens um null Grad, der Boden ist durchfrostet. Kein Baustart möglich!

Ein fairer Anbieter hätte zumindest darauf hingewiesen, dass in der Zeit von Dezember bis April

  • ein Baubeginn eher unrealistisch ist.
  • es zu Verzögerungen beim Rohbau kommen kann, weil für die Baustoffe Mindesttemperaturen vorgegeben sind.

Letztendlich wird die tatsächliche Bauzeit bei optimistischer Betrachtung mindestens 8 Monate betragen, weil vor März ein Bauverlauf ohne Behinderungen eher unrealistisch ist.

Tipps:

  1. Bauherrn sind gut beraten, wenn sie sich nicht auf unrealistische Bauzeitversprechen einlassen. Sie sollten selbst prüfen, ob das Bauvorhaben in einem Zeitraum errichtet wird, in dem mit Frost zu rechnen ist.
  2. Lassen Sie sich durch Bauprofis dahingehend beraten, ob das versprochene Bauzeitversprechen tatsächlich realistisch ist.

Hinweis:
Es gibt Hausanbieter, die vertraglich festlegen, dass Möbel zunächst einen bestimmten Abstand zur Wand haben müssen. Hier wird also klar, dass dem Bauprofi bewusst ist, dass der Neubau eigentlich noch zu feucht ist, um ihn bewohnen zu können.

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