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Baulicher Brandschutz - Welche Maßnahmen sind möglich?

Baulicher Brandschutz kann oder muss in Gebäuden in vielerlei Hinsicht erfolgen. Die Auflagen sind insbesondere darauf ausgelegt, die Ausbreitung des Feuers oder entstehenden Rauches zu unterbinden oder so lange wie möglich aufzuhalten.

Doch welche Möglichkeiten gibt es und worauf müssen Sie achten?

Decke und Wände spielen in diesem Zusammenhang eine tragende Rolle, denn sie bieten im Falle eines Brandes die größte Angriffsfläche in Gebäuden. Die Wahl der Baustoffe sowie die Konstruktion der Bauteile muss so erfolgen, dass die Erfüllung der Bestimmungen des präventiven baulichen Brandschutzes gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für Sanierungen, Umbauten und Gebäudeerweiterungen.

Feuerschutzklassen

Die Bewertung der zum Einsatz kommenden Baustoffe in puncto Brandschutz erfolgt nach DIN 4102-2 sowie DIN EN 13501-2.

Bei der deutschen Norm DIN 4102-2 ergibt sich die Feuerschutzklasse aus der Feuerwiderstandsklasse in Minuten und dem Buchstaben F. Ein Bauteil in der Feuerschutzklasse F 60 kann demnach 60 Minuten einem Feuer standhalten. Analog ergeben sich die weiteren Schutzklassen F 30, F 90, F 120 und F 180.

Die europäische Norm DIN EN 13501-2 beschreibt die Feuerschutzklasse etwas detaillierter, indem sie die Kriterien des Feuerwiderstandes anhand des Bauteils differenziert:

Auch hier steht hinter jedem Kriterium die Minutenzahl.

Zum besseren Verständnis soll ein Beispiel helfen:
Ist die Tragfähigkeit eines Bauteils im Brandfall für 180 min, dessen Raumabschluss-Funktion für 90 min und Wärmedämmung für 45 min gegeben, so entspricht das der Feuerwiderstandsklasse: R 180 / RE 90 / REI 45.

Eine Erweiterung der Klassifizierung ist durch die folgenden Zusätze möglich

  • Begrenzung der Wärmestrahlung (W)
  • Mechanische Stabilität (M)
  • Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit (S)
  • selbstschließend (C)
  • Aufrechterhaltung der Energieversorgung (P)

Welche Materialien für den baulichen Brandschutz in Fragen kommen und welche Voraussetzungen die Wand- und Deckenkonstruktionen erfüllen müssen, regelt die Musterbauverordnung MBO.

Baulicher Brandschutz im Bereich der Decken

Unterschieden wird hier zwischen eigenständigen Brandschutzdecken und Decken in Verbindung mit einer Rohdecke.

  • Leichte Unterdecken in Kombination mit der Rohdecke
    Um den aktuellen Vorschriften nachzukommen, kann eine leichte Unterdecke in Verbindung mit einer bereits vorhandenen Rohdecke für Abhilfe sorgen.

  • Direktbekleidung der Rohdecke
    Der Bau von Industriehallen und Gebäuden erfolgt häufig in Element-Bauweise. Bei der Errichtung der Decken zwischen den einzelnen Geschossen sowie der Dächer werden oftmals Trapezprofile verwendet. Sowohl die Geschossdecken als auch der Dachaufbau benötigen eine brandschutzgerechte Bekleidung. Für die Dachkonstruktion und seinen Brandschutz ist der Dachdecker zuständig. Für die Decken zwischen den einzelnen Geschossen können Fachkräfte für Brand beauftragt werden.

Selbstständige Brandschutztüren

Umfassen die Bau-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen auch Flucht- oder Rettungswege, sind äußerst hohe Voraussetzungen an den Brandschutz zu erfüllen. Eine davon ist das Vorhandensein selbstständiger Brandschutztüren. An diese werden je nach Gebäudebereich und Art des zu verschließenden Raumes unterschiedliche Anforderungen bezüglich der zu erfüllenden Brandschutzklasse gestellt.
Welche Zugänge mit einer Feuer- und Rauchschutztür verschlossen werden müssen, wird in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Klassische Stellen in Gebäuden, die mit einer Brandschutztür versehen sind:

  • Flure mit einer Mindestlänge von 30 Metern
  • öffentliche Gebäude
  • Besonders hohe Gebäude mit hohen Treppenhäusern
  • Notausgänge
  • Brandwände,um Privathäuser von gewerblich genutzten Gebäuden zu separieren
  • Heizungsräume und -keller

Feuerschutzklassen für Feuerschutztüren

Welche Brandschutzklasse die Tür mindestens aufweisen muss, ist ebenfalls der Landesbauordnung zu entnehmen. Die Klassifizierung der Brandschutztüren definiert in Deutschland die DIN 4102-5 . Sie unterscheidet in die Klassen T30, T60, T90, T120 und T180. Der Zusatz RS klassifiziert die Brandschutztür darüber hinaus auch als Rauchschutztür. Generell gilt allerdings, dass Brandschutztüren immer eine niedrigere Schutzklasse haben als die Wand, in die sie eingesetzt wird.

Feststellanlagen

Da Brände in den meisten Fällen unbemerkt entstehen, gilt es, lebensbedrohliche Rauchgase einzudämmen. Dafür müssen Brandschutztüren verschlossen sein. Eine Feststellanlage (FSA) sorgt dafür, dass im Brandfall diese Türen sicher schließen. Auslöser für das Schließen der Brandschutztür ist ein integrierter Rauchmelder. Außerdem sind in der Feststellanlage eine automatische Auslösevorrichtung, eine Feststellvorrichtung sowie eine elektrische Energiezufuhr enthalten. Grundsätzlich unterscheiden Brandschutzfachkräfte zwischen zwei Anlagesystemen mit einem Haltemagneten und Anlagen mit einer elektromechanischen Gleitschiene. Die Installation und Wartung darf nur durch Fachkräfte durchgeführt werden Die technische Regulierung erfolgt nach DIN 14677, DIBt-Richtlinien und der DIN EN 14637.

Brandschutzklappen

Befinden sich in einem Gebäude Anlagen zur Be- und Entlüftung, können die Lüftungskanäle durch Brandschutzdecken und -wände verlaufen. Der dadurch unterbrochene Feuerschutz wird mithilfe von passenden Brandschutzklappen wieder hergestellt. Sie verschließen die Lüftungsleitungen im Falle eines Feuers oder bei erhöhter Rauchentwicklung. Da Rauch nicht immer die notwendige Temperatur erreicht, um ein Schmelzlot zur Aktivierung der Brandschutzklappe auszulösen, werden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Um eine potenzielle Kaltrauchübertragung zu unterbinden, kommen motorisierte Brandschutzklappen und extra Rauchmelder zum Einsatz. Die Zulassung für Brandschutzklappen erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) nach erfolgreich bestandener Feuerschutzprüfung gemäß DIN EN 1366-2. Des Weiteren regeln die einzelnen Bundesländer die Verwendung der Brandschutzklappen in der Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie M-LüAR.

Brandabschottungen

Eine Brandabschottung gehört zu den bedeutendsten Maßnahmen im Bereich des baulichen Brandschutzes. Der Begriff beschreibt alle Handlungen an Bauten und Geräten, die zur potenziellen Eindämmung von Feuer und Rauch beitragen. Dies sind der Einbau feuerfester Decken und Wänden, Brandschutztüren und Feststellanlagen, Brandschutzklappen sowie Schottsysteme für Kabel- und Rohrdurchführungen. Immer geht es darum, im Brandfall Zeitfenster zu haben, in welchem sich Personen vor Feuer und Rauch in Sicherheit bringen können.

Wände und Decken haben im Brandfall eine Schwachstelle, nämlich Öffnungen wie zum Beispiel Fenster, Türen und Durchbrüche für Rohrleitungen. Die Feuerwiderstandsfähigkeit lässt sich mit zertifizierten Abschottungssystemen wiederherstellen. Dazu gehören feuerfeste Fenster sowie Türen, Lüftungsklappen und sogenannte Feuerschutzabschlüsse.
Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von Kombischotts. Sie ermöglichen die Abschottung von Öffnungen, durch die Rohre und Kabel gemeinsam laufen.
Überlassen Sie die Auswahl des passenden Abschottsystems am besten dem Brandschutzexperten.

Rauch-Warnmelder

Je früher die Entstehung eines Brandes oder die Entwicklung von Rauch erkannt wird, desto besser. Besonders, wenn sich niemand in den Räumen aufhält oder in der Nacht, wenn die Bewohner für gewöhnlich schlafen, können Rauch-Warnmelder Leben retten. Sobald eine Mindestmenge an Rauch entstanden ist, schlägt der RWM Alarm. Somit ist sichergestellt, dass eventuell schlafende Personen durch den schrillen Ton geweckt oder Anwohner aufmerksam werden.

Im privaten sowie im gewerblichen Bereich ohne Brandschutzauflagen genügt die Installation von handelsüblichen Rauch-Warnmeldern.

Gebäude mit Brandschutzauflagen hingegen müssen Brandmelder verwenden, welche bei Aktivierung die Informationen an eine Brandmeldeanlage weiterleiten.
In welchen Räumen die Montage des Rauchmelders Pflicht ist, regelt die Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Generell einheitlich sollte sein, dass sie in allen Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren zu installieren sind. Darüber hinaus an Stellen über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen. Bei Einfamilienhäusern gehört auch ein Rauchmelder in den Bereich der Treppen.

 

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