Informatives für Bauinteressenten, Bauherrn und Hausbesitzer.
Das Baukindergeld – Förderung endet zum Jahresende
Die Einführung des Baukindergeldes ging auf das Regierungsprogramm 2017-2021 der CDU/CSU zurück. Dort wurde den Wählern versprochen, es rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft zu setzen. Das hatte dann mit Verspätung geklappt: Die amtierende Regierungskoalition, die diese Förderung bereits in ihrem Koalitionsvertrag verankert hatte, hat sich noch für das Jahr 2018 auf die konkrete Einführung des Baukindergeldes und dessen Rahmenbedingungen geeinigt. Nun allerdings endet zum Jahresende die Förderung.
Was hat es gebracht?
Kurz nachdem das Baukindergeld beantragt werden konnte, verzeichnete die KfW eine so starke Antragsflut, dass es die Website zum Absturz brachte. Ein Jahr später waren ca. 2,8 Mrd. € an Zuschüssen ausgezahlt.
Nun steht das Förderprogramm kurz vor dem Ende. Bis Ende 2020 wurden fast 310.000 Anträge bewilligt. Trotz aller Kritik war es wohl ein Erfolg, denn die meisten Antragsteller verfügten über ein Einkommen unter dem Bundesdurchschnitt. Es waren also nicht die Besserverdiener, die vom Baukindergeld profitierten, sondern jene, die man auch erreichen wollte. Das eingeplante Budget von 2 Mrd. € hat allerdings nicht ausgereicht. Man rechnet mittlerweile mit einem Gesamtbudget von 10 Mrd. €. Auch wenn Kritiker der Meinung sind, dass das Förderprogramm mehr kostet als es bringt, hat es immerhin bewirkt, dass mehr Familien ein Eigenheim errichten konnten.
Das Baukindergeld als Bau-Motor
Die Gewährung des Baukindergeldes ist einkommensabhängig und soll rückwirkend ab 1. Januar 2018 für alle ab diesem Stichtag abgeschlossenen Bau- oder Kaufverträge für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie gelten. Die jährliche Grenze beim zu versteuernden Einkommen beträgt 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahren. Für Eltern mit einem Kind würde also beispielsweise eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro pro Jahr gelten.
Für die Dauer von zehn Jahren werden pro Kind, das unter 18 Jahre alt ist und noch zu Hause wohnt, jährlich 1.200 Euro gezahlt. Die Abwicklung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die neue Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, sie gilt allerdings nur für den Ersterwerb einer Wohnimmobilie. Familien, die also bereits ein Haus gekauft oder gebaut haben, können hiervon nicht mehr profitieren.
Im Zuge der Verhandlungen der Spitzenvertreter der Koalition wurde an dem Vorschlag Anstoß genommen, die Zahlung des Baukindergeldes auch von der Größe des Eigenheims abhängig zu machen. Diese einschränkende Bedingung sollte auf Wunsch des Finanzministers dazu dienen, die bereitgestellten Bundesmittel in Höhe von zwei Milliarden Euro nicht schon nach kurzer Zeit zu überfordern. Die nun getroffene Einigung sieht jedoch vor, zwar die Größe der Immobilie nicht als Bedingung für eine Gewährung der Förderung heranzuziehen, im Gegenzug aber die Laufzeit für die Förderung zu begrenzen, sodass nur Anträge berücksichtigt werden sollen, die zwischen 2018 und 2020 gestellt werden.
Neue Fristen zur Beantragung des Baukindergeldes
Bauherren, die bis zum 31.03.2021 entweder einen Immobilien-Kaufvertrag, eine Baugenehmigungerhalten oder mit dem Bau eines genehmigungsfreien Bauvorhaben beginnen, haben Anspruch auf das Baukindergeld.
Der späteste Vorlagetermin ist nun der 31.12.2023.
Baukindergeld löst keine durchgehende Begeisterung aus
Die SPD hatte der Aufnahme des Baukindergeldes in den Koalitionsvertrag nur zögernd zugestimmt. Sie störte sich insbesondere an dem Umstand, dass eine solche Förderung an denjenigen Familien vorbeigeht, deren Einkommen für den Kauf einer Wohnimmobilie zu gering ist, die diese aber dennoch durch ihre Steuern indirekt mitfinanzieren.
Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler. Dessen Präsident Reiner Holznagel bezeichnete die Förderung als „ineffizientes Wohlfühlprogramm“: Er schlägt stattdessen eine Absenkung der Grunderwerbssteuer vor, die aktuell bei bis zu 6,5 % liegt.
Dem Bundesrechnungshof ist das Konstrukt rund ums Baukindergeld ebenfalls nicht recht: Er rügt, dass der Bund zwar die Kosten trägt, die Länder jedoch bei der Grunderwerbsteuer die Nutznießer sind. Mit seinem zweiten Kritikpunkt stützen die Rechnungsprüfer die Bedenken, die bereits die SPD bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag formuliert hatte. Wie schon die 1996 eingeführte und 2005 wieder abgeschaffte Eigenheimzulage subventioniert diese Art der Beihilfe auf eine ungerechte Weise: Familien, die sich die Anschaffung einer Immobilie nicht leisten können, tragen mit ihren Steuerzahlungen dazu bei, dass es andere, besser verdienende Familien können.
Interessenverbände von Mietern und Eigentümern betrachten das Baukindergeld ebenso mit Skepsis und verweisen auch auf die Erfahrungen, die mit der Eigenheimzulage gemacht worden sind: Sie gehen davon aus, dass die Förderbeträge durch steigende Preise de facto der Baubranche zugutekommen. Das wäre wohl nicht im Sinne der „Erfinder“.
Fragen, die Bauherren und Immobilienkäufer interessieren
Manche künftigen Haus- oder Wohnungseigentümer, die sich für das Baukindergeld interessieren, wissen, dass dessen Zahlung über die KfW abgewickelt wird. Sie befürchten deshalb, wegen eines KfW-Kredits, den sie in der Vergangenheit für ein anderes Eigenheim aufgenommen hatten, ihren Anspruch auf das Baukindergeld verloren zu haben. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn diese Immobilie bereits verkauft worden ist, bevor für das neue Zuhause eine Baugenehmigung erteilt wurde.
Die Regularien zum Baukindergeld erlauben auch, ein Haus auf dem Weg des Mietkaufs zu erwerben. Mietkauf liegt vor, wenn ein Mietvertrag dem Mieter das Recht einräumt, in einer vertraglich festgelegten Frist die Immobilie zu kaufen und bis zu diesem Zeitpunkt Miete zu zahlen.
Was angesichts der aktuell hohen Immobilienpreise wohl selten vorkommt, aber dennoch bedacht werden muss, ist der Fall, dass das Baukindergeld höher ausfallen könnte als der Kaufpreis. Das ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Antragsteller können jedoch trotzdem in den Genuss der Förderung kommen, wenn sie diese nur für einen Teil ihrer Kinder beantragen. Der Verkehrswert spielt übrigens für die Gewährung des Baukindergelds gar keine Rolle, maßgeblich ist in jedem Fall der Kaufpreis abzüglich der Kaufnebenkosten (z. B. Notar- und Grundbuchkosten). Auch die Frage, ob die Aufnahme eines Immobilienkredits eine Bedingung für diese Förderung ist, kann verneint werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderungen (z. B. KfW-Programme oder Förderungen durch die Bundesländer oder Kommunen) sind unschädlich.
Alle Angaben ohne Gewähr! Die letzte Aktualisierung erfolgte am 12. November 2022