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Sicherheit für Bauherrn mit Baufertigstellungsversicherung

Ein Haus zu Bauen ist die meisten Bauinteressenten die größte Investition im Leben. Wenn das Grundstück gefunden ist und die Finanzierung steht, ist die Wahl des Bauunternehmens eine weitere Herausforderung für künftige Häuselbauer. Denn neben der Angebotsprüfung muss auch die wirtschaftliche Situation der Baufirma Beachtung finden. Eine Insolvenz des beauftragten Bauunternehmens hat für die späteren Bauherren Folgen, die zwar mit einer Baufertigstellungsversicherung begrenzt, nicht aber vollständig abgefangen werden können.

Kommt das Bauvorhaben durch die Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers zu erliegen, springt die Baufertigstellungsversicherung ein. Die Deckungssumme beträgt in der Regel 20 Prozent der vereinbarten Bausumme. Die Kosten übernimmt die Baufirma und sie ist auch der Versicherungsnehmer. Die Bauherren sind die im Leistungsfall Begünstigten. Das bedeutet, dass sie sich im Schadensfall an die Versicherung wenden müssen, damit ihm die Schadenssumme ausgezahlt wird.

Ausführungs- inkl. Gewährleistungsbürgschaft

Während die Ausführungsbürgschaft bei Insolvenz der Baufirma greift, bietet die Gewährleistungsbürgschaft auch nach der Hausübergabe eine finanzielle Sicherheit für eventuelle Mängelbeseitigungskosten. Die Deckungssumme für die Gewährleistungsbürgschaft beträgt in der Regel 5 Prozent der vereinbarten Bausumme. Die Kombination von Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft bietet dem Bauherrn größtmögliche Sicherheit.

Fertigstellungsversicherung

Die einfache Fertigstellungsversicherung ist faktisch eine Ausführungsbürgschaft, mit einer durchschnittlichen Deckungssumme von 20 Prozent der Baukosten. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die Police wieder zurückzugeben.

Gewährleistungsbürgschaft

Die Durchsetzung von Mängelansprüchen kann nur funktionieren, wenn der Bauunternehmer noch auf dem Markt und zahlungsfähig ist. Für den Fall, dass dem nicht so ist, würde die Gewährleistungsbürgschaft greifen. Sie bietet einen Versicherungsschutz von 5 % der Bausumme innerhalb der 5-jährigen Gewährleistungsfrist. Sie gilt ab dem Tag der Bauabnahm

Worauf Sie achten sollten

  1. Die Baufertigstellungsversicherung kostet etwa 3 % der Bausumme. Zwar werden diese vom Bauunternehmen übernommen, jedoch werden sie auf den eigentlichen Baupreis aufgeschlagen. Sie sollten also in der Gesamtübersicht der Baukosten auftauchen.

  2. Es ist unwahrscheinlich, dass die Gewährleistungsbürgschaft freiwillig angeboten wird, weil diese für den Bauunternehmer mit Kosten verbunden ist. Zudem fordern die Versicherungsgesellschaften von ihren Versicherungsnehmern auch Sicherheiten, die natürlich die Bonität beeinflussen.

  3. Bauherrn können von einem wirtschaftlich gesunden Vertragspartner ausgehen, wenn dieser den Versicherungsschutz bieten kann. Daher sollte dies auch ein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Baupartners sein.

  4. Man könnte auf den Gedanken kommen, auf den Versicherungsschutz zu verzichten, weil man sich das Geld sparen will. Schließlich spricht allein die Möglichkeit schon dafür, dass es sich um eine solide Baufirma handelt. Mit etwas Glück kann das vielleicht funktionieren, aber man sollte bedenken, dass das Risiko, dass die Firma während der Bauzeit in Zahlungsschwierigkeiten gerät, trotzdem besteht.

  5. Auch wenn der Versicherungsvertrag vom Bauunternehmen abgeschlossen wird, sollten Bauherrn ihn Ausschlussklauseln prüfen. Dies könnte etwa Leistungsausschlüsse bei Mängeln an Baustoffen oder Steuerungsanlagen treffen. Sie könnten in einem solchen Fall zumindest versuchen, diese Risiken auf anderem Wege zu minimieren.

Fazit

  1. Dass die Insolvenz des Baupartners ein Bauherrenrisiko ist, lässt sich nicht ändern. Baufertigstellungsversicherungen können das Risiko nicht nehmen, aber das daraus resultierende finanzielle Risiko größtenteils mindern. Sinnvoll ist dieser Versicherungsschutz insbesondere dann, wenn der Hausbau mit einem Generalunternehmen erfolgen soll.

  2. Sinnvoll ist es, die Ausführungs- und Gewährleistungsbürgschaft zu kombinieren.

  3. Sofern der Hausanbieter anderweitige Sicherheitsleistungen bietet, wie zum Beispiel Bürgschaften von Banken oder Sparkassen, stehen diese faktisch den Baufertigstellungsversicherungen gleich.Hier würde der Bürge bei Nichterfüllung in die Zahlungspflicht eintreten müssen.

 

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