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Alte Öfen müssen jetzt getauscht werden

Die Holzfeuerung ist in privaten Haushalten in Deutschland die Nummer eins unter den erneuerbaren Energien. Der klimaneutrale, nachwachsende Brennstoff Holz trägt entscheidend zur CO2-Reduktion bei. Damit die Umwelt so wenig wie möglich belastet wird, hat der Gesetzgeber die Emissions-Grenzwerte für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine, Pelletöfen und Kaminöfen erneut verschärft.

Seit Anfang 2015 ist die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV 2) in Kraft. Sie legt fest, welche Emissionsgrenzwerte im Hinblick auf Feinstaub und Kohlenmonoxid die Geräte einhalten, welche Wirkungsgrade sie erreichen und ab welchem Zeitpunkt Altgeräte ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen. Ziel ist die Förderung einer modernen und schadstoffarmen Ofentechnik.

Saubere neue Holzfeuerungen und Austauschfristen für Altgeräte

Je älter die Feuerstätte, umso höher sind in der Regel die Emissionen, so eine Faustregel. Gegenüber einer vergleichbaren Holzfeuerstätte aus dem Jahr 1980 emittiert eine moderne Holzfeuerstätte nach Angaben des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) nur etwa ein Siebtel der CO- und Staubemissionen. Neue Hightech-Systeme arbeiten deutlich umweltfreundlicher mit höheren Wirkungsgraden, verbrauchen weniger Brennstoff und sparen Kosten. Für ein "Ofen-Update" gibt es gesetzliche Fristen. Wie es scheint, haben viele die erste Frist verpasst: Ältere Geräte, die vor 1975 zugelassen wurden und die Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, hätten bis Anfang 2015 ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen - bei einem Weiterbetrieb muss mit Bußgeldern gerechnet werden. Wer einen alten Ofen besitzt, sollte deshalb einen Blick auf das Typenschild werfen und den Ofen- und Luftheizungsbauer um Rat fragen. Schon im kommenden Jahr steht die nächste Frist an: Feuerstätten mit Typprüfung vor 1985 können nur noch bis Ende 2017 betrieben werden. Wer vorausschauend handelt, kümmert sich jetzt schon um einen Austausch. Moderne Feuerstätten vom Fachmann erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und dürfen auch über 2024 hinaus betrieben werden.

Fachmann gibt Sicherheit

Wer einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen beim Ofen- und Luftheizungsbauer erwirbt oder seit Anfang 2015 erworben hat, kann sicher sein, dass die Qualität den neuen, strengeren Vorschriften entspricht. Der Fachmann empfiehlt eine ausgereifte effiziente und brennstoffsparende Technik, etwa mit automatischer Verbrennungsluftregelung für einen schadstoffarmen Abbrand. Er stimmt das Ofensystem optimal auf den Wärmebedarf ab und zeigt die Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern auf. Die Kachelofentage 2016 vom 8. bis zum 16. Oktober bieten Gelegenheit, sich umfassend über die moderne Kachelofentechnologie zu informieren. Ansprechpartner in der Nähe findet man über das Informationsportal der AdK, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V., unter www.kachelofenwelt.de.

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