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Regenerative Energien
- Regenerative Energien per Gesetz?
- Die Sonne lacht und der Bauherr freut sich
- Luft, Erdreich oder Grundwasser – unerschöpfliche Energien für jeden
- Erdsondentechnik
- Intelligente Heizsysteme
Regernerative Energien per Gesetz?
Der Einsatz erneuerbarer Energien ist nicht nur eine schöne Sache, weil Sie als Bauherr auf lange Sicht kräftig sparen können. Schlagworte wie Globale Erwärmung, Ozonloch… rütteln so langsam jeden wach. Auch per Gesetz wird schon seit Jahren auf die Entwicklung zur Schonung unserer Ressourcen und Entlastung unserer Umwelt Einfluss genommen. So förderte seit 1991 das „Stromeinspeisungsgesetz” die Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Energien. Am 1. April 2000 wurde es abgelöst durch das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" – kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das EEG gab noch stärkere Anreize, in die regenerativen Energien zu investieren und sollte dazu beitragen, den Anteil Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln. ![]()
Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen.![]()
Auf den Seiten der dena (Deutesche Energie Agentur): Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien