Hausbauarten
- Das Fertighaus – in wenigen Tagen zum fertigen Rohbau
- Das Massivhaus – solide und wertbeständig
- Das Holzhaus – ein Haus aus einem nachwachsenden Rohstoff
- Ein Ausbauhaus oder Rohbauhaus – was ist darunter zu verstehen?
- Das Bausatzhaus – mit Eigenleistung zum Eigenheim
- Das Energiesparhaus – welche Arten gibt es?
Das Energiesparhaus – welche Arten gibt es?
Im Gebrauch sind seit Jahren viele Begriffe für Eigenheime mit geringem Energieverbrauch, viele davon waren von gutem Klang, energetisch gesehen oft aber lediglich Mittelmaß. Man unterschied zwischen verschiedene Standards, indem man diesen Namen gab und so sind den meisten Bauinteressenten wahrscheinlich auch die Begriffe Niedrigenergiehaus, Energiesparhaus oder Passivhaus geläufig. Das Null- oder Plusenergiehaus spielte offenbar weniger eine Rolle, obwohl es faktisch das fortschrittlichste Haus ist, bei welchem der Einsatz von Solarenergie und Wärmepumpen nicht nur Energie sparen hilft, sondern auch überschüssige Energie produziert und in das Stromnetz des lokalen Energieversorgers abgegeben werden kann.
Niedrigenergiehaus / Energieeinsparverordnung (EnEv)
Als ein Niedrigenergiehaus bezeichnete man Neubauten, die gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungen unterschritten, es ging also auch hierbei schon um die Minimierung von Wärmeverlusten.
Eigenheime mit einem Jahresheizwärmebedarf von maximal 70 kWh pro Quadratmeter waren Niedrigenergiehäuser, die sogar lange Zeit mit einem Ökobonus belohnt worden sind. Diese Häuser wurden dann im Jahre
2002 mit der Einführung der Energieeinsparverordnung Standard. Mit der Einführung der EnEV 2002 wurde die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung und auch die Heizungsanlagenverordnung abgelöst.
Am 18.11.2004 erschien dann die erstmals überarbeitete EnEV 2004, in welcher sowohl die technisch verbesserten Standards seit 2002 als auch Unklarheiten beseitigt worden sind.
Vom 01.10. 2007 bis 01.10.2009 galt die EnEV 2007, die am 01.10.2009 durch die EnEV 2009 abgelöst wurde.
Faktisch ist also jedes, seit der am 01.02.2002 eingeführten Energie-Einsparverordnung, gebaute Eigenheim ein Niedrigenergiehaus, jedoch geht der Trend immer mehr zur Nutzung alternativer und regenerativer Energien und noch mehr Energieeinsparung. Deshalb wurde mit der EnEV 2009
die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für den Haus-Neubau um ca. 30 Prozent reduziert und die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten
um ca. 15 Prozent erhöht.
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KfW-Effizienzhaus
Energieeffizient Bauen
Zum 1. April 2009 wurde die bis dahin unter den Namen "Ökologisch Bauen", "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und "Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS" bekannten Förderprogramme durch die Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" abgelöst. Wie aus dem Namen der Programme hervor geht, richtet sich das Programm "Energieeffizient Bauen" an Bauherren von Neubau-Vorhaben, das Programm "Energieeffizient Sanieren" an Bauherren, die eine bestehende Wohnimmobilie sanieren möchten.
Beim Neubau als KfW-Effizienzhaus 55 / 70 / 85 oder Passivhaus können Bauherren das Programm "Energieeffizient Bauen" nutzen, welches das bis zum 01.04.2009 geltende Förderprogramm "Ökologisch bauen" ablöste.
Gefördert werden die Baukosten ohne Grundstück mit maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit.
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KfW-Effizienzhaus 85 - nur bis zum 30.06.2010 möglich !
Dies darf nur 85 Prozent des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen.
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KfW-Effizienzhaus 70
Dies darf nur 70 Prozent des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen. Zudem muss der vorgeschriebene Transmissionswärmeverlust 15 Prozent unter dem Maximalwert EnEV 2009 liegen.
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KfW-Effizienzhaus 55
Dies darf nur 55 Prozent des in der EnEV 2009 festgelegten Jahres-Primärenergiebedarfs benötigen. Der vorgeschriebene Transmissionswärmeverlust muss 30 Prozent unter dem Maximalwert EnEV 2009 liegen.
Insoweit erklärt sich auch die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus". Sie gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem normalen Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) sein darf.
Neuer KfW-Effizienzhaus-Standard ab dem 01. Juli 2010
Für den Haus-Neubau gilt ab dem 01. 07. 2010 ein neuer KfW-Effizienzhaus-Standard. Demnach wird das KfW-Effizienzhaus 85 nicht mehr gefördert, der förderfähige Mindest-Standard ist dann das KfW-Effizienzhaus 70. Für die neuen KfW-Effizienzhäuser 55 und 40 wird die Baubegleitung durch einen Sachverständigen unabdingbar, weil dies eine klare Bedingung für die Gewährung des Förderkredites sein wird.
Zudem ist der Zinssatz für KfW-Effizienzhäuser ab 01.07.2010 einheitlich, jedoch erfolgt mittels einem Tilgungszuschuss eine Differenzierung der Förderung. So gibt es beim KfW-Effizienzhaus 70 keinen Tilgungszuschuss, wohl aber für das KfW-Effizienzhaus 55 einen Tilgungszuschuss von 5 % und für das KfW-Effizienzhaus 40 einen Tilgungszuschuss von 10 %. Wer die bisherige Förderung nutzen möchte, muss den Antrag so stellen, daß er bis zum 30.06.2010 bei der KfW eingegangen ist.
Passivhaus
Ein Passivhaus ist so gut wärmegedämmt, dass es praktisch keine Heizung im herkömmlichen Sinn benötigt. Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Frischluftnachheizung, Wärmerückgewinnung aus der Abwärme von Personen und technischen Geräten im Haus Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung) decken einen großen Teil des Heizenergiebedarfes. Hinzu kommt eine optimale Ausrichtung des Hauses nach Süden, so dass das weit in das Haus fallende Sonnenlicht zur passiven Erwärmung genutzt werden kann, was allerdings nicht zwingend notwendig ist. Auch nach Norden ausgerichtete Häuser können den Passivhaus-Standard erreichen.
Die Sonnenenergie kann über Sonnenkollektoren zusätzlich zur Wassererwärmung und damit zur weiteren Energieeinsparung im Haus genutzt werden. Durch den Einsatz von Wärmepumpen kann zusätzlich die Umgebungswärme (Erdwärme) genutzt werden.
Ein Passivhaus darf den Jahres-Primärenergiebedarf von 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche und Jahres-Heizwärmebedarf Qh max. 15 kWh pro m² Wohnfläche pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr nicht überschreiten. Diese Werte lassen sich nur durch exakte Planungen, detaillierte Berechnungen und sorgfältige Arbeit garantieren. Passivhäuser müssen absolut winddicht, alle Fugen luftdicht und dauerhaft verklebt sein. Die Wärmedämmschicht muss absolut dicht und es dürfen keine Wärmebrücken entstehen, denn Schwerpunkt bei der Energieeinsparung im Passivhaus ist die Minimierung der Wärmeverluste. Zur Minimierung des Wärmeverlustes über die Fenster verfügen diese über eine Dreifachverglasung.
In Deutschland werden Passivhäuser durch ein zinsvergünstigtes Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert.
Die Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit sind zinsverbilligt und können eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben. Die ersten fünf Jahre können als tilgungsfrei vereinbart werden. Beantragt werden die Darlehen über die Hausbank.
Weitere Informationen zum Thema energieeffizient bauen erhalten Sie auf der Website der
KfW-Förderbank
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