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Unsere Hausbau-Partner:
PMB - Hausbau
Massivhaus-Zentrum

Baupartner

 

Damit der Traum vom Eigenheim kein Albtraum wird, brauchen Sie neben wasserdichten Verträgen für die Bauausführung zuverlässige Baupartner.

Der Architekt – Partner für individuelles Bauen

ArchitektDer Architekt setzt die Vorstellungen seines Bauherren in Pläne um, berät ihn in gegebenenfalls bei der Grundstücksuche, entwickelt ein brauchbares und angemessenes Programm in enger Partnerschaft mit ihm und begleitet ihn von der Planungsphase, leitet den Hausbau komplett und überwacht grundsätzlich auch die Handwerker. Der Architekt wahrt die Belange des Bauherren in jeder Hinsicht, er warnt den Bauherren vor Fehlentscheidungen und schützt ihn vor Übervorteilungen.
Er ist aber nicht jederzeit am Bau vor Ort und kann auch nicht für eine mangelnde Bauausführung verantwortlich gemacht werde. Er haftet nicht für die Fehler der Handwerker, sondern nur für eine falsche Planung – nach Abnahme meist fünf Jahre lang. Sie schließen mit dem Architekten einen Werkvertrag. Gegenstand ist die erfolgreiche Fertigstellung Ihres Eigenheimes. Eine spezielle Honorarordnung regelt die Bezahlung des Architekten in verschiedenen Phasen.
So sollten Sie auch Ihre Aufträge Phase für Phase vergeben. Damit haben Sie nach jedem Schritt die Möglichkeit einer Trennung – ohne mit zusätzlichen und überflüssigen Kosten durch einen vorzeitigen Vertragsausstieg rechnen zu müssen.

Die 9 Leistungsphasen
Wie findet man „seinen“ Architekten?
Am besten anhand seiner gelungenen ausgeführten Arbeiten – über Empfehlungen und Nachbarschaftsinformationen, durch Publikationen in Fachzeitschriften oder über die Architektenkammer.

Bei der Architektenkammer können Behörden und Bauherren erfahren, ob ein Planer, Architekt, Innenarchitekt, Garten- und Landschaftsarchitekt oder Architekt für Stadtplanung ist und damit die geforderten Qualifikationen besitzt.

next Architektenkammern in Deutschland

Der Baubetreuer – Partner für besondere Prüfungen

Der Baubetreuer ist ein unabhängiger Sachverständiger, der für einzelne Aufgaben oder zur Unterstützung des Architekten auch für die dauernde Überwachung der Baustelle beauftragt werden kann.
Auch wenn Sie mit einem Generalübernehmer bauen, können Sie den Baubetreuer gegen ein Honorar einschalten. Er hilft dabei die Angebote und die Kalkulation zu vergleichen und unterstützt Sie bei der Abnahme.
Auch hier sollten Sie nach Referenzen fragen und mit Bauherren reden, die zuvor mit ihm gebaut haben.top

 

Das Bauhandwerk – Partner für die Bauausführung

Ob Dachdecker, Zimmermann, Maler oder Elektriker – mit jedem der einzelnen Betriebe wird ein eigener Vertrag geschlossen und die Leistungen auch getrennt abgenommen. Da an einem Bau viele Handwerker beteiligt sind, ist das eine besonders aufwändige Aufgabe. Eine genaue Baubeschreibung und Auflistung der zu verwendenden Materialien und der zeitlichen Abfolge sind dafür unbedingt notwendig. Entscheidend für den reibungslosen Baufortschritt ist die genaue Koordination der einzelnen Handwerksbetriebe und die Einhaltung der Termine. Die Vereinbarung von Vertragsstrafen bei verspäteter Fertigstellung hilft dabei Terminüberschreitungen zu vermeiden. Ebenfalls sehr wichtig zur Vermeidung von Mängeln ist die regelmäßige Kontrolle der Baustelle.

next Handwerkskammer.de

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Der Bauträger und Generalauftragnehmer – Partner für die Bauleitung

BaubetreuerDer Bauträger und Generalauftragnehmer ist Ihr eigentlicher Baupartner, insbesondere, wenn Sie schlüsselfertig bauen wollen. Mit ihm kommen Sie ohne Baustellenärger direkt ins schlüsselfertige Eigenheim.
Der Bauträger ist für Sie der einzige Vertragspartner. Er schließt die Verträge mit den Handwerksbetrieben und haftet auch dafür. Er leitet den gesamten Bau und kontrolliert die Bauausführung. Er erspart Ihnen die ständige Kontrolle der Baustelle.

Meist garantiert er Ihnen in Ihrem Vertrag auch einen Festpreis für den Bau Ihres Eigenheims und einen Fertigstellungstermin. Diesen Vertrag sollten Sie gründlich prüfen.
Achten Sie auf Terminklauseln (Festlegung von fixen Terminen und Konventionalstrafen) und besondere Vereinbarungen über die Gewährleistung. Akzeptieren Sie keine Beschränkung Ihrer Rechten und bestehen Sie auf Fristen von fünf Jahren.

Der Bauträger kauft auch selbst Grundstücke, bebaut sie und bietet die Objekte meist schlüsselfertig zum Komplettpreis an. Da im Vertrag Grundbesitz verkauft wird, ist dieser Vertrag notariell zu beurkunden.
Die Tätigkeit des Bauträgers bedarf einer behördlichen Genehmigung. Er hat sich an die Makler- und Bauträgerverordnung zu halten und ist verantwortlich für eine einwandfreie Bauausführung. Er muss dafür sorgen, dass alle Mängel, die eventuell während der Bauzeit oder innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten, beseitigt werden.
Wird der Neubau im Auftrag des Bauherren gebaut bzw. ist der Bau noch nicht fertig gestellt, bezahlt der Bauherr den Kaufpreis in nach Baufortschritt festgelegten Raten.

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Zuverlässigkeit, Qualität und Zahlungsfähigkeit Ihres zukünftigen Bauträgers bzw. Generalauftragnehmers. Lassen Sie sich Referenzen zeigen und erkundigen Sie sich nach der Zufriedenheit von Käufern, die in den letzten 3 bis 5 Jahren ein Haus mit dem Bauträger gebaut haben.
Ist die Firma bereits langjährig in diesem Bereich tätig? Sind Probleme bei aktuellen Baustellen im Umfeld bekannt und welchen Ruf hat das Unternehmen am Markt? Welche Sicherheiten bietet Ihnen das Unternehmen?
Wenn Sie sich im Vorfeld umfassend informieren, kann Ihnen das am Ende viel Ärger und Kosten sparen und Sie ziehen entspannt und zufrieden in Ihr neues Heim.

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